Naturschutz

Die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt sorgt für den Vollzug der Naturschutzgesetze. Die MitarbeiterInnen sind an Genehmigungsverfahren beteiligt und geben Stellungnahmen ab, damit naturschutzfachliche Belange bei Bauprojekten oder Flurbereinigungsverfahren Berücksichtigung finden. Sie koordinieren Landschaftspflegemaßnahmen, setzen Artenschutzprojekte um und bringen ihre Kompetenzen ins Flächenmanagement ein.

 

Artenschutz
Biodiversität
Fachliche Beurteilung Bauvorhaben, Bauleitplanung, sonstige Vorhaben
Schutzgebiete
Förderung Naturschutz und Landschaftspflege
Genehmigungen, Verordnungen, Erlaubnisse