Artenschutz
Die untere Naturschutzbehörde Regen ist die erste Ansprechpartnerin für Fragen zum Artenschutz im Landkreis. Sie erfüllt insbesondere folgende Aufgaben:
- Beratung bei Fragen insbesondere zu Bibern, Hornissen, Ameisen, Gebäudebrütern sowie Fledermäuse und weiteren besonders oder streng geschützten Tierarten
- Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen von den Verboten nach § 44 BNatSchG in Bezug auf Biber und Hornisse.
- Meldungen geschützter Tierarten, Cites-Bescheinigungen und Ausnahmegenehmigungen
- Kontrollen von Dokumenten und Anlagen
- Koordination Wildtiertaxis
Weitere Links:
- Bürgerservice – AVBayNatSchG: § 8 Zuständigkeiten (gesetze-bayern.de)
- Bürgerservice – 2. Das Bayerische Bibermanagement (gesetze-bayern.de)
Ansprechpartner:
- Biber und Hornisse: Herr Lippl
- Meldungen geschützter Tierarten: Herr Lippl
- Gebäudebrüter und Fledermäuse: Frau Hodl
- Ansprechpartner Artenschutz bei Genehmigungsverfahren: Frau Knauf-Schöllhorn, Frau Schwaiger, Frau Strixner