Seilbahnrecht

Im Landkreis Regen werden 35 Seilbahnen ( Kinderlifte, Schlepplifte, Sesselbahnen und eine Gondelbahn), sowie 7 Bandförderanlagen, sog. „Zauberteppiche“ betrieben.
Die Aufsicht dieser Anlagen wird durch zwei Behörden durchgeführt. Die Regierung von Oberbayern nimmt die Aufgaben der technischen Seilbahnaufsicht wahr, während das Landratsamt Regen als verwaltungsrechtliche Aufsichtsbehörde tätig wird.