Der Landkreis Regen ist weithin für seine Naturschönheiten bekannt. Der Schutz und der Erhalt der typischen Landschaften mit ihren zahlreichen Tier- und Pflanzenarten ist Aufgabe des Naturschutzes.
Zu den Aufgabenbereichen der Unteren Naturschutzbehörde gehören damit:
- der Vollzug der Naturschutzgesetze
- der Vollzug der Eingriffsverwaltung
- die Abwicklung staatl. Förderprogramme
- der Arten- und Biotopschutz
- der Vollzug des Artenschutzrechtes
- die Betreuung der Schutzgebiete
Dabei wird die Untere Naturschutzbehörde nicht nur hoheitlich tätig, sondern ist vielfach auch Berater oder auch selbst Akteur bei der Umsetzung verschiedener Projekte.