Neue Bundesbürger

Im Bild (v.li.): Nexhdet Shala, Abdulrahman Kabbani, Sachbearbeiter Christian Raith, die stellvertretende Sachgebietsleiterin Sabrina Bernreiter und Fareed Al Aama. Foto: Heiko Langer/Landkreis Regen

Im Landratsamt Regen wurden drei Männer und ein Kind eingebürgert

 

Im Bild (v.li.): Nexhdet Shala, Abdulrahman Kabbani, Sachbearbeiter Christian Raith, die stellvertretende Sachgebietsleiterin Sabrina Bernreiter und Fareed Al Aama. Foto: Heiko Langer/Landkreis Regen

Im Bild (v.li.): Nexhdet Shala, Abdulrahman Kabbani, Sachbearbeiter Christian Raith, die stellvertretende Sachgebietsleiterin Sabrina Bernreiter und Fareed Al Aama. Foto: Heiko Langer/Landkreis Regen

Regen. „Sie haben teilweise lange auf den heutigen Tag gewartet“, sagte Sachbearbeiter Christian Raith mit Blick auf die einzubürgernden Männer. Da Landrätin Rita Röhrl terminlich verhindert war, übernahm Raith die Aufgabe der Einbürgerung. Wie üblich mussten alle Einzubürgernden vor dem Erhalt der Einbürgerungsurkunde geloben die Gesetze der Bundesrepublik zu achten.

Nach über 31 Jahren in Deutschland wurde Nexhdet Shala eingebürgert. Er stammt aus dem Kosovo, ist gelernter Berufskraftfahrer und arbeitet heute bei der Firma Schock in Regen. Er kam 1991 als Kriegsflüchtling nach Deutschland. Er ist verheiratet und hat drei Kinder. Durch die Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit verlor er die kosovarische Staatsangehörigkeit.

Vor sieben Jahren kam Fareed Al Aama aus Syrien nach Bayern. In seiner Heimat war er Hotelfachmann. Diese Ausbildung absolvierte er auch in Deutschland und arbeitet heute als Kellner und Barkeeper in einem Vier-Sterne-Hotel in der Region. Als deutscher Staatsbürger darf er auch seine syrische Staatsangehörigkeit weiterführen.

Eingebürgert wurden auch Abdulrahman Kabbani und seine elf Monate alte Tochter Heidi. In seiner syrischen Heimat war er als Betonbauer in der Firma seines Vaters tätig. Heute arbeitet er in einer Zimmerei im Landkreis Regen. Seine Tochter wurde Anfang des Jahres in Deggendorf geboren, was eine Einbürgerung mit ihrem Vater ermöglichte. Auch sie dürfen neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch die syrische Staatsangehörigkeit behalten.

 

 

Meldung vom: 23.01.2023