Neuer Antragszeitraum für Vertragsnaturschutz

Antragstellung ab Donnerstag, 9. Januar – Beratung am Landratsamt ab sofort

Für die Bearbeitung von VNP-Anträgen erhält die Untere Naturschutzbehörde befristet auf die Antragsphase 2025 Unterstützung von der Regierung von Niederbayern: Jeweils halbtags stehen Angelina Jakob und Stefan Schlenz den Landwirten des Landkreises Regen als erste Ansprechpartner im Vertragsnaturschutzprogramm zur Verfügung. Foto: Martin Graf / Landratsamt Regen

Regen. Im Rahmen des Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms (VNP) können Landwirte ab Anfang kommenden Jahres wieder neue Verträge abschließen. Die Antragstellung für Agrarumweltmaßnahmen beginnt zwar erst am Donnerstag, 9. Januar, aber, so die Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde (UNB) am Landratsamt, am VNP interessierte Landwirte könnten sich bereits jetzt beim Landratsamt Regen melden.

„Das VNP ist ein Förderprogramm des Freistaates Bayern innerhalb der Agrarumweltmaßnahmen. Es honoriert freiwillige Leistungen von Landwirten bei der Bewirtschaftung von arten- und blütenreichen Wiesen und Weiden, Streuobstbeständen, Äckern oder Teichen“, erklärt Martin Graf von der UNB. „Die Verträge werden für einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschlossen und in das Programm fließen auch Mittel der Euorpäischen Union.“ Die Palette der möglichen Maßnahmen sei vielfältig. So werden zum Beispiel für die Biotope „artenreiche Mähwiesen und Weiden“ extensive Bewirtschaftungsweisen honoriert. In den meisten Fällen handele es sich dabei um eine späte erste Mahd ab Mitte Juni/Juli, in Kombination mit Dünge- und Pflanzenschutzmittelverzicht. Darüber hinaus könnten besondere Erschwernisse gesondert vergütet werden, darunter die Bewirtschaftung kleiner oder nasser Feldstücke. „Insgesamt wurden 2023 bereits auf 160000 Hektar Land in Bayern Maßnahmen des Vertragsnaturschutzprogramms umgesetzt. Und das mit Erfolg: Kontrollen bestätigen, dass die Biodiversität und/oder die Anzahl der Rote-Liste-Arten auf VNP-Flächen signifikant erhöht werden konnte“, so Graf.

Teilnahmevoraussetzungen und Verfahrensablauf

Voraussetzung für eine Teilnahme am Programm ist die naturschutzfachliche Eignung der Flächen. Diese ist gegeben, wenn die Flächen innerhalb einer vorgegebenen Gebietskulisse liegen, beispielsweise innerhalb der Wiesenbrütergebiete oder in Natura2000–Gebieten (FFH- oder Vogelschutzgebiete). In Frage kommen vor allem Flächen, die aufgrund einer extensiven Nutzung eine gewisse Artenvielfalt aufweisen oder in naher Zukunft erwarten lassen. Auch ein Wechsel von betriebszweigbezogenen Maßnahmen des Kulturlandschaftsprogramms ins VNP während der Laufzeit ist dabei grundsätzlich nicht ausgeschlossen.

Die fachliche Zuständigkeit für das Förderprogramm liegt bei der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt. Gemeinsam mit den Interessenten sucht die UNB geeignete Flächen aus und legt die zu fördernden Maßnahmen nach der Beratung in Bewertungsblättern fest. Diese Unterlagen sind dann beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) einzureichen. Die nächste Antragstellung beginnt am Donnerstag, 9. Januar und endet am Donnerstag, 27. Februar.

Flächenbewirtschafter, die an einem Neuabschluss interessiert sind, können sich bereits jetzt bei der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Regen melden und sich über die Programmmodalitäten informieren oder einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren. Die Mitarbeitenden der UNB sind dafür telefonisch unter 09921-601-314 sowie per Mail unter vnp@lra.landkreis-regen-de erreichbar. Einen guten Überblick und Einstieg zum Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm bietet auch die Website des Bayerischen Umweltministeriums: https://www.stmuv.bayern.de/themen/naturschutz/naturschutzfoerderung/vertragsnaturschutzprogramm/index.htm.

Meldung vom: 11.12.2024