Neuerrichtung einer Wasserkraftanlage am Großen Regen in Zwiesel

Klimaschutz im Fokus: Änderung der gesetzlichen Vorgaben erleichtert Bewilligung

Zwiesel. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) sieht die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien als im überragenden öffentlichen Interesse. Dies gilt nicht nur für größere Flusskraftwerke, sondern auch für kleinere Anlagen wie beispielsweise am Schwarzen Regen und seinen Zuflüssen. Auf Basis der geänderten Gesetzeslage wurde nun die Neuerrichtung einer Wasserkraftanlage an einem bestehenden Querbauwerk am Großen Regen in Zwiesel durch das Landratsamt Regen bewilligt.

Mit der Errichtung und dem Betrieb der Wasserkraftanlage wird dem Gebot zur Berücksichtigung von Folgen des Klimawandels Rechnung getragen, das im Wasserhaushaltsgesetz verankert ist. Gleichzeitig werden die Erfordernisse des Klimaschutzes als Beitrag zum hohen Schutzniveau für die Umwelt berücksichtigt. Da erneuerbare Energien gemäß § 2 EEG 2023 und dem neuen Bayerischen Klimaschutzgesetz im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen, sind Belange der erneuerbaren Energien bei Entscheidungs- bzw. Ermessensspielräumen mit einem deutlich höheren Gewicht als andere Belange zu berücksichtigen.

Im Genehmigungsverfahren wurde neben zahlreichen Fachstellen, wie zum Beispiel dem Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, dem Landesamt für Umwelt, der Fachberatung für Fischerei, der Unteren Naturschutzbehörde, dem Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Niederbayern, der Industrie- und Handelskammer und der Untere Bauaufsichtsbehörde, auch die Öffentlichkeit beteiligt. Es wurden zwar Einwände und Bedenken im Verfahren vorgebracht, aus der sachgerechten Abwägung, die die Kreisverwaltungsbehörde vorzunehmen hat, ergaben sich jedoch keine Gründe für eine Ablehnung des geplanten Wasserkraftwerks. Entsprechend der neuen Klimaschutzvorgaben wurden die Zielkonflikte, die mit jeder Wasserkraftnutzung verbunden sind, durch im Bescheid festgesetzte Bedingungen und Auflagen zugunsten der Stromerzeugung in Ausgleich gebracht.

Die genehmigte Wasserkraftanlage kann unabhängig von der Witterung rund um die Uhr zuverlässig und klimaneutral 244000 Kilowattstunden Strom pro Jahr erzeugen. Insgesamt werden durch den Betrieb der Wasserkraftanlage Treibhausgasemissionen von 197 Tonnen CO2-Äquivalenten pro Jahr vermieden. Lediglich 60 Stunden Volllastbetrieb benötigt die Wasserkraftanlage, um bilanziell den Jahresbedarf von einem Haushalt zu decken. Insgesamt können rund 76 Haushalte versorgt werden.

Meldung vom: 08.08.2023