Nur Abschlussklassen dürfen in den Unterricht

Die Inzidenz liegt deutlich über 100 Fälle in sieben Tagen und wird weiter steigen

Regen. Nach den derzeit noch gültigen Vorgaben des Freistaates dürfen nur dann die Grundschulen mit den Klassen eins bis vier und Jahrgänge der übrigen Schulen in den Präsenzunterricht, wenn am Freitag die vom RKI veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenz nicht über 100 liegt. „Nach den heute Vormittag schon eingegangenen Befunden liegen wir knapp, nichtsdestotrotz aber über 100“, stellte Landrätin Rita Röhrl nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt fest und bedauert: „Bei einem Landkreis unter 100000 Einwohnern wirken sich dabei schon wenige Befunde kräftig aus.“

Präsenzunterricht ist nach den gültigen Vorgaben des Freistaates nur möglich in den Abschlussklassen aller Schularten, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Sollte das nicht möglich sein, muss die Schule zum Wechselunterricht übergehen. Damit sind vom Distanzunterricht auch die vierten Klassen der Grundschulen, also die Übertrittsklassen, betroffen. Unabhängig davon muss die Notbetreuung in allen Schulen bis inklusive der sechsten Jahrgangsstufe  gewährleistet sein.

Betroffen von dieser bayernweiten Regelung sind auch die Kindertagesstätten. Auch diese dürfen erst bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 für den Regelbetrieb öffnen. Für die Notbetreuung gilt das gleiche, wie bei den Schulen.

Diese Regelung stößt immer mehr auf Kritik, weil es so weder den Schulen noch den Eltern möglich ist, entsprechend zu planen. Betroffen sind aber vor allem die Kinder, denen schon seit langer Zeit der Umgang mit den Gleichaltrigen fehlt. „Wir haben der Staatsregierung gemeinsam mit anderen Landkreisen einen Vorschlag unterbreitet, der die Öffnung der Schulen möglich macht und nicht alleine die Sieben-Tage-Inzidenz als Entscheidungsgrundlage nimmt“, berichtet die Landrätin. Grundlage ist ein von der Uni Regensburg gemeinsam mit der Kinderklinik Passau ausgearbeitetes Konzept, das zur Prüfung im Kultusministerium liegt. „Es gibt dabei zwei wichtige Kriterien, die Testung der Kinder mit sogenannte Gurgeltests, auch Spucktests genannt, auf PCR-Basis, um eine größtmögliche Sicherheit für Kinder und Eltern zu schaffen, und die Impfung des Schulpersonals um auch denen Sicherheit zu geben“, sagt die Landrätin. „Wenn wir auch in Zeiten einer Pandemie ein Stück Normalität zurückhaben möchten, müssen wir jede Möglichkeit ergreifen, die sich bietet. Eine hundertprozentige Sicherheit haben wir im ganzen Leben nicht, auch nicht in einer Pandemie, bei der sich das Virus immer wieder verändern wird. Wir müssen vielmehr nach Lösungen suchen, wie wir möglichst sicher mit diesem Virus leben können, das uns wahrscheinlich in verschiedensten Formen noch einige Zeit begleiten wird“, so Röhrl abschließend,

Meldung vom: 11.03.2021