Nur wenige Geimpfte kommen in die Klinik

Elf Landkreisbürger werden derzeit wegen einer Coronainfektion in einer Klinik behandelt

Regen. Die landesweite Coronaampel steht weiterhin auf Grün. Im Landkreis Regen liegt die Inzidenz derzeit bei 142,3 Coronafällen auf 100.000 Einwohner. Elf Landkreisbürger werden derzeit wegen einer SARS-CoV-2-Infektion in einer Klinik behandelt, drei davon intensivmedizinisch. Dies melden die Mitarbeiter der Gesundheitsabteilung im Landratsamt Regen am Dienstagvormittag. Leider gibt es in diesen Tagen auch einen Todesfall zu melden. „Eine über 80-jährige Frau mit Vorerkrankungen verstarb mit einer Coronainfektion“, sagt der Landkreispressesprecher Heiko Langer. Er weist darauf hin, dass von den 40 Landkreisbürgern, die seit dem 1. Juli im Krankenhaus behandelt wurden lediglich fünf einen Impfschutz haben. Zudem gebe es bisher im Landkreis keinen Toten, der an einer Coronainfektion gestorben ist und einen vollständigen Impfschutz hatte.

Auch beim Impfen gibt es Bewegung. Zuletzt waren die mobilen Impfteams im Landkreis Regen unterwegs um in den Senioren- und Pflegeeinrichtungen Auffrischimpfungen zu verabreichen. In den kommenden Tagen gibt es neben dem Impfangebot im Impfzentrum auch mobile Coronaschutzimpfungen. Mittlerweile wurden im Landkreis Regen 45.201 Erst-, 47.488 Zweit- und 946 Auffrischimpfungen verabreicht. „Demnach haben 68,4 Prozent aller Bürger ab zwölf Jahren einen vollständigen Impfschutz“, so der Sprecher weiter. Dass die Zahl der Zweitimpfungen höher als die der Erstimpfungen ist, liege daran, dass Impfungen mit dem Einmalvakzin von Johnson und Johnson und Impfungen nach einer Infektion sofort als Zweitimpfung erfasst werden.

Nachdem in diesen Tagen weitere Erleichterungen in Kraft getreten sind, weisen die Verantwortlichen aus dem Landratsamt Regen darauf hin, dass in vielen Bereichen der Gastronomie und bei Veranstaltungen unter 1.000 Personen zwar keine Kontaktdaten erfasst werden müssen, aber trotzdem die 3-G-Regeln gelten. „Ab einer Inzidenz von mehr als 35 darf nur Geimpften, Genesenen und Gestesteten der Einlass gewährt werden“, weiß der Sprecher. Wobei bei geschlossenen Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern, in Clubs und Diskotheken und auch bei körpernahen Dienstleistungen die Kontaktdaten der Kunden nach wie vor erhoben werden müssen. In einigen Bereichen, wie der Besuch von Diskotheken oder Clubs ist als Testnachweis ein PCR-Test zum Einlass erforderlich, während ein Schnell- oder Selbsttest nicht ausreicht. Es wird darüber hinaus darauf hingewiesen, dass beim Besuch von Clubs und Diskotheken auch Schülerinnen und Schüler über einen PCR-Testnachweis verfügen müssen. Die Vorlage eines Schülerausweises ist in diesem Fall nicht ausreichend. Neu ist seit Dienstag, 19. Oktober, auch, dass das Personal, das in Kundenkontakt steht und weder Genesen noch Geimpft ist, mindestens zwei Mal pro Woche einen Testnachweis vorlegen muss. In den Bereichen, bei denen die Gäste einen PCR-Test-Nachweis benötigen ist auch beim Personal mit Kundenkontakt ein PCR-Test-Nachweis erforderlich.

Meldung vom: 19.10.2021