Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen)

Für Fahrzeuge die mindestens 30 Jahre alt sind, gut erhalten sind und der „Pflege des kfz-technischen Kulturguts“ dienen, kann die Zuteilung eines Oldtimer-Kennzeichens (z. B. REG-AA1 H) beantragt werden. Vorraussetzung hierfür ist eine positive Begutachtung nach § 23 StVZO durch einen amtl. anerkannten Sachverständigen, Prüfer oder Prüfingenieur. Für diese Fahrzeuge besteht Untersuchungspflicht (Hauptuntersuchung) wie bei einer normalen Zulassung.

Die Kraftfahrzeugsteuer beträgt bei Krafträdern 46,02 Euro und bei Kraftfahrzeugen 191,73 Euro pro Jahr.

Welche Unterlagen sind mitzubringen

  • Fahrzeugbrief
  • Fahrzeugschein bzw. Abmeldebescheinigung
  • Versicherungsbestätigung (wenn Fahrzeug nicht bereits zugelassen)
  • Gutachten nach § 23 StVZO (Oldtimer-Gutachten) eines amtl. anerkannten Sachverständigen, Prüfers oder Prüfingenieurs
  • Gutachten nach § 21, falls kein Fahrzeugbrief mehr vorhanden ist (s. Verlust des Fahrzeugbriefes)
  • Personalausweis
  • SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • Vollmacht für Bevollmächtigen

Welche Kosten entstehen

  • Gebühr: EUR 27,10
  • zusätzlich:
  • EUR 3,80 wenn eine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ausgefertigt werden muss
  • EUR 15,30 wenn die technischen Daten nicht abrufbar sind (ohne Typschlüssel-Nr.)
  • EUR 10,20 für ein Wunschkennzeichen
  • EUR 39,50 wenn die Zulassung aufgrund eines Gutachtens nach § 21 StVZO erfolgt

Außerdem werden neue Kennzeichen benötigt!

Meldung vom: 19.09.2023