Private Abwasserbeseitigung

 

Bereich Aufgaben
Festlegung der sog. „Bezeichneten Gebiete“
(Abwassergesamtkonzept)
Die nicht an die zentrale Abwasserkanalisation angeschlossenen Grundstücke werden als die sogenannten „Bezeichneten Gebiete“ benannt. Diese Gebiete werden auf einer Karte des jeweiligen Gemeindegebiets farblich dargestellt und dienen als Abwassergesamtkonzept (AGK). Die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung für die einzelnen Gebiete müssen für jedermann einsehbar und daher öffentlich bekannt gemacht werden.
Diese Bekanntmachung erfolgte bei den einzelnen Gemeinden sowie im Amtsblatt des Landkreises Regen, Nr. 19, am 07.11.2013. Die Anforderungen können unter den gesetzlichen Grundlagen aufgerufen werden.Die Karten der einzelnen Gemeinden finden Sie hier aufgelistet.
Gewerbliche und industrielle Abwasserbeseitigung
  • Indirekteinleiter
    Indirekteinleitungen sind Einleitungen aus Industrie- und Gewerbebetrieben, die das anfallende Abwasser einer kommunalen oder privaten Abwasserbehandungsanlage zuführen.
    Werden für den Betrieb in einem Anhang der Abwasserverordnung (AbwV) Anforderungen nach dem Stand der Technik „vor der Vermischung“ oder „am Ort des Anfalls“ gestellt, so wird für diese Einleitung eine so genannte Indirekteinleitergenehmigung nach § 58 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beziehungsweise – bei Einleitung in private Abwasseranlagen – nach § 59 WHG benötigt.
  • Niederschlagswasserbeseitigung
Kleinkläranlagen – Einzelanwesen, die nicht an eine Kanalisation angeschlossen sind Anträge

Merkblätter

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Meldung vom: 07.05.2019