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Festlegung der sog. „Bezeichneten Gebiete“ (Abwassergesamtkonzept) |
Die nicht an die zentrale Abwasserkanalisation angeschlossenen Grundstücke werden als die sogenannten „Bezeichneten Gebiete“ benannt. Diese Gebiete werden auf einer Karte des jeweiligen Gemeindegebiets farblich dargestellt und dienen als Abwassergesamtkonzept (AGK). Die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung für die einzelnen Gebiete müssen für jedermann einsehbar und daher öffentlich bekannt gemacht werden. Diese Bekanntmachung erfolgte bei den einzelnen Gemeinden sowie im Amtsblatt des Landkreises Regen, Nr. 19, am 07.11.2013. Die Anforderungen können unter den gesetzlichen Grundlagen aufgerufen werden.Die Karten der einzelnen Gemeinden finden Sie hier aufgelistet. |
Gewerbliche und industrielle Abwasserbeseitigung |
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Kleinkläranlagen – Einzelanwesen, die nicht an eine Kanalisation angeschlossen sind | Anträge
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