Prüfberichte für Senioreneinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

Beschreibung der Aufgabe / Dienstleistung
Alle Einrichtungen für Senioren und für Menschen mit Behinderung, die den Bestimmungen des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) unterliegen, werden von der Fachstelle (Heimaufsicht) mindestens einmal jährlich unangemeldet aufgesucht und geprüft. Die dazu angefertigten Prüfberichte, die die von Einrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität darstellen sollen, sind nach Art. 6 Abs. 2 PfleWoqG auch zu veröffentlichen.

Vorhandene Prüfberichte sowie dazu eingegangene Gegendarstellungen finden Sie durch Anklicken der einzelnen Einrichtungen.

Wichtiger Hinweis: Die Prüfberichte der FQA können aufgrund der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9.1.2012 nur mit Zustimmung der Einrichtungen veröffentlicht werden. Hiervon unberührt bleibt selbstverständlich die Durchführung von turnusgemäßen (grundsätzlich einmal pro Jahr) sowie anlassbezogen Überprüfungen der Einrichtungen durch die FQA. Das Fehlen eines veröffentlichten Prüfberichts bedeutet daher keineswegs, dass die betreffende Einrichtung nicht wie im Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz vorgesehen von der FQA überprüft wurde.

 

Meldung vom: 22.09.2020