Im Bereich der Kindertagespflege sind wir stets um Qualitätssicherung und -entwicklung bemüht.
Folgende Papiere sollten Sie sich von der Tagespflegeperson vorlegen lassen:
- Die Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII, die das Kreisjugendamt erteilt (nicht ausreichend ist das Ausbildungszertifikat!)
Desweiteren führen wir jährlich eine anonyme Elternbefragung durch. Folgende Kategorien werden aus Elternsicht bewertet:
- Allgemeine Zufriedenheit mit der Tagespflege
- Wohlbefinden des Kindes in der Tagespflegestelle
- Zufriedenheit mit dem Wohnumfeld der Tagespflegeperson
- Zufriedenheit mit der Verpflegung und Ernährung
- Zufriedenheit mit der Betreuung, Erziehung und Entwicklungsförderung
- Zufriedenheit mit dem zeitlichen Rahmen