Qualitätssicherung und -entwicklung

Im Bereich der Kindertagespflege sind wir stets um Qualitätssicherung und -entwicklung bemüht.

Folgende Papiere sollten Sie sich von der Tagespflegeperson vorlegen lassen:

  • Die Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII, die das Kreisjugendamt erteilt (nicht ausreichend ist das Ausbildungszertifikat!)

Desweiteren führen wir jährlich eine anonyme Elternbefragung durch. Folgende Kategorien werden aus Elternsicht bewertet:

  • Allgemeine Zufriedenheit mit der Tagespflege
  • Wohlbefinden des Kindes in der Tagespflegestelle
  • Zufriedenheit mit dem Wohnumfeld der Tagespflegeperson
  • Zufriedenheit mit der Verpflegung und Ernährung
  • Zufriedenheit mit der Betreuung, Erziehung und Entwicklungsförderung
  • Zufriedenheit mit dem zeitlichen Rahmen

Meldung vom: 03.09.2019