Rechtzeitig an den Führer-scheinumtausch denken

Die alten rosa Lappen und die noch älteren grauen haben bald ausgedient. Dann hat jeder einen Führerschein im Scheckkartenformat.

Führerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 müssen bis zum 19. Januar umgetauscht werden

Regen. Der Führerscheinumtausch wird fortgesetzt. Papier-Führerscheine der Geburtenjahrgänge ab 1953 mussten bereits umgetauscht werden. Schrittweise müssen nun auch alle Kartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, umgetauscht werden. Der Umtausch erfolgt schrittweise nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheines. Zunächst müssen Kartenführerscheine die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt worden sind, bis zum Montag, 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Es folgen dann die Ausstellungsjahre 2002 bis 2004, die bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht werden müssen.

Geburtenjahrgänge vor 1953 müssen Ihre Führerscheine jedoch erst bis 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsdatum des Kartenführerscheines. Zum jeweiligen Fristende ist erfahrungsgemäß mit einem hohen Antragsaufkommen und damit verbundenen Wartezeiten zu rechnen. Es empfiehlt sich daher den Umtausch bereits frühzeitig zu beantragen.

Die Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde am Landratsamt Regen weisen darauf hin, dass der Führerscheinumtausch auch online, ohne Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde erfolgen kann. Sie können sich somit den Behördengang, Terminvereinbarungen und Wartezeiten ersparen.

Der Umtausch-Antrag kann online auf der Homepage des Landratsamtes Regen https://www.landkreis-regen.de/umtausch-eu-fuehrerschein ausgefüllt werden. Der ausgedruckte Antrag kann anschließend an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt werden. Dem Antrag ist ein biometrisches Lichtbild (Passbild), eine Kopie des Personalausweises/Reispasses, sowie der bisherige Führerschein (wichtig: im Original!) beizufügen. Der alte entwertete Führerschein wird dann mit der Rechnung an den Antragsteller zurückgesandt, und kann vorübergehend weiterverwendet werden. Der neue Führerschein wird im Anschluss direkt von der Bundesdruckerei zugesandt. Die Gebühren für den Führerscheinumtausch betragen 34 Euro.

Meldung vom: 16.10.2025