Rehkitzrettung und tierschonenden Mahd

Grundsätzliche Hinweise und Tipps um das Leben von Rehkitzen zu schonen

Die Frühjahrsmahd birgt ein Risiko für junge Wildtiere wie Rehkitze, denn die erste und zweite Mahd fällt jährlich mit der Setzzeit und den ersten Lebenswochen von Jungtieren wie Rehkitzen zusammen. Bei der Mahd kann es in einzelnen Fällen vorkommen, dass Tiere unbeabsichtigt verletzt oder getötet werden. Für den Bewirtschafter besteht nach dem Tierschutzgesetz die Verpflichtung, dort Maßnahmen zu ergreifen, wo bei Mäharbeiten mit dem Tod oder der Verletzung von Wirbeltieren zu rechnen ist. Unabhängig von den rechtlichen Konsequenzen und den tierschutzrechtlichen Aspekten liegen auch für den Bewirtschafter mehrere Gründe vor, das Verletzen von Tieren (Vermähen) zu vermeiden, beispielsweise die damit einhergehenden Verzögerungen im Arbeitsablauf und die Kontaminierung des Futters bei Kadaver(-teilen) in der Silage.

Als effiziente Methoden zur Wildtierrettung werden von der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) insbesondere das vorherige Absuchen der betroffenen Flächen, das Vergrämen von Wildtieren, sowie die Berücksichtigung der Mahdtechnik und der Schnittzeitpunkt genannt.

Das Absuchen erfolgt in der Regel durch Begehen der Fläche. Hier empfiehlt es sich, vorzeitig, bestenfalls einen Tag vor der Mahd, den zuständigen Jäger zu informieren und um Unterstützung, gegebenenfalls auch durch den Einsatz eines geeigneten Hundes, zu bitten. Gute Erfolge können auch durch den Einsatz von tragbaren Infrarotgeräten oder den Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkameras erzielt werden. Da der Einsatz von Wärmebildkameras in den frühen Morgenstunden am effizientesten ist, ist auch hier eine enge Absprache zwischen Jäger und Landwirt notwendig, um die Mahd zeitnah nach dem Abfliegen der Fläche zu beginnen. Sollten Mäharbeiten witterungsbedingt nicht möglich sein, wäre auch hierzu frühzeitige Mitteilung an die Absuchenden wünschenswert. Wenn bei der Absuche Kitze gefunden werden, ist eine fachgerechte Sicherung dieser notwendig und die Mahd kurz danach durchzuführen.

Das Begehen der Fläche, insbesondere unter Einsatz eines geeigneten Hundes, kann auch eine vergrämende Wirkung auf das Wild haben. Weitere Möglichkeiten zur Vergrämung sind der Einsatz von akustischem Wildretter am Mähwerk während der Mahd, der Einsatz von Wildscheuchen oder durch Verstänkerung. Vergrämungsmaßnahmen, abgesehen vom akustischen Wildretter am Mähwerk, empfehlen sich einen bis zwei Tage vor der Mahd, da bei früherer Durchführung ein Gewöhnungseffekt auftreten kann.

Auch ein Anmähen der Vorbeete am Vortag der Mahd kann eine vergrämende Wirkung auf das Wild haben. Bei der Mahdtechnik ist zudem zu beachten, dass es nach einer Änderung des Bayer. Naturschutzgesetzes als Folge des Volksbegehrens zum Artenschutz verboten ist, bei der Mahd auf Grünlandflächen ab 1 ha von außen nach innen zu mähen. Lediglich stark hängiges Gelände ist heirvon ausgenommen.

Schließlich kann auch durch die Wahl des Schnittzeitpunktes ein bestmöglicher Schutz von Wildtieren erreicht werden. Empfohlen wird ein möglichst früher erster Schnitt, sowie ein möglichst später zweiter Schnitt ab Mitte Juli, mit 7 bis 8 Wochen Abstand zwischen den Schnitten. Somit haben beispielsweise Bodenbrüter die Möglichkeit, ein Zweitgelege auszubrüten, wenn beim ersten Schnitt deren Gelege zerstört wird.

Für einen bestmöglichen Schutz von junge Wildtiere ist in jedem Fall das Gespräch und die Zusammenarbeit zwischen Landwirten und Jägern von großer Bedeutung. Dabei stehen auch die zuständigen Jäger in der Pflicht, die Landwirte zu unterstützen im bereits im Vorfeld das Gespräch mit den Landwirten zu suchen und den Landwirt bei Tierbeobachtungen zu informieren, sowie am Tag vor der Mahd Unterstützung bei der Absuche der Flächen anzubieten.

Weitere Informationen zur tierschonenden Mahd können der Mäh-Knigge der LfL entnommen werden. Zudem kann im Wildtierportal Bayern bei einem Projekt zu Wildtierrettungsstrategien teilgenommen werden.

Meldung vom: 10.05.2023