Rote Dauerkennzeichen für Oldtimerfahrzeuge

Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen und in einem guten Erhaltungszustand sind, kann ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragt werden. Hierfür ist ein Gutachten nach § 23 StVZO eines amtl. anerkannten Sachverständigen, Prüfers oder Prüfingenieurs über die Einstufung als Oldtimer erforderlich.

Die Verwendung des roten Oldtimerkennzeichens ist beschränkt auf folgende Fahrten:

  • Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen, sowie die An- und Abfahrt dazu
  • Probefahrten
  • Überführungsfahrten
  • Reparatur-/Wartungsfahrten

Es darf nur mit Fahrzeugen verwendet werden, die von der Zulassungsbehörde als Oldtimer anerkannt wurden, und für die ein besonderer Fahrzeugschein ausgegeben wurde.

Ein rotes Oldtimerkennzeichen wird nur zuverlässigen Antragstellern befristet oder auf Widerruf zugeteilt.

Die Jahressteuer beträgt für Krafträder 46,02 Euro, für übrige Fahrzeuge 191,73 Euro.

Welche Unterlagen sind mitzubringen

  • Personalausweis bzw. Reisepaß mit Meldebestätgung
  • Führungszeugnis (bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung zu beantragen)
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (Auskunft wird von der Zulassungsbehörde beantragt)
  • Fahrzeugbrief jedes Oldtimerfahrzeuges oder anderer Nachweis der Verfügungsberechtigung
  • Gutachten nach § 23 StVZO eines amtl. anerkannten Sachverständigen, Prüfers oder Prüfingenieurs
  • Versicherungsbestätigung

Welche Kosten entstehen

  • Gebühr: EUR 85,90 (beinhaltet einen Fahrzeugschein) zusätzlich EUR 10,50 für jeden weiteren Fahrzeugschein

 

Meldung vom: 03.08.2017