Für zuverlässige Gewerbetreibende im Kraftfahrzeugbereich kann auf Antrag ein Rotes Dauerkennzeichen für Probe, Prüfungs- und Überführungsfahrten zugeteilt werden (§ 41 Fahrzeugzulassungsverordnung – FZV).
Hinweise zum Roten Dauerkennzeichen:
- „Fahrten zur Anregung der Kauflust“ z. B. durch Vorführung in der Öffentlichkeit werden nicht als Probefahrten anerkannt. Probefahrten durch Privatpersonen wegen Kaufabsicht sind aber zulässig.
- Die Kennzeichen werden zur betrieblichen Verwendung ausgegeben. Die Kennzeichen dürfen nicht an betriebsfremde Personen zu deren freien Verwendung ausgegeben werden.
Welche Unterlagen sind mitzubringen
- Personalausweis bzw. Reisepaß mit Meldebestätigung – bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister – Kopie der Gewerbeanmeldung – Führungszeugnis (bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung zu beantragen)
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (Auskunft wird von der Zulassungsbehörde beantragt) – Versicherungsbestätigung
Welche Kosten entstehen
- Gebühr: EUR 85,90