Rote Dauerkennzeichen (Händlerkennzeichen)

Für zuverlässige Gewerbetreibende im Kraftfahrzeugbereich kann auf Antrag ein Rotes Dauerkennzeichen für Probe, Prüfungs- und Überführungsfahrten zugeteilt werden (§ 41 Fahrzeugzulassungsverordnung – FZV).

Hinweise zum Roten Dauerkennzeichen:

  • „Fahrten zur Anregung der Kauflust“ z. B. durch Vorführung in der Öffentlichkeit werden nicht als Probefahrten anerkannt. Probefahrten durch Privatpersonen wegen Kaufabsicht sind aber zulässig.
  • Die Kennzeichen werden zur betrieblichen Verwendung ausgegeben. Die Kennzeichen dürfen nicht an betriebsfremde Personen zu deren freien Verwendung ausgegeben werden.

Welche Unterlagen sind mitzubringen

  • Personalausweis bzw. Reisepaß mit Meldebestätigung – bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister – Kopie der Gewerbeanmeldung – Führungszeugnis (bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung zu beantragen)
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (Auskunft wird von der Zulassungsbehörde beantragt) – Versicherungsbestätigung

Welche Kosten entstehen

  • Gebühr: EUR 85,90

 

Meldung vom: 18.01.2024