Der Erfolg des Rufbustickets führt zu deutlich höheren Kosten für den Landkreis
Regen. Mit den 15 Rufbuslinien bietet der Landkreis Regen ein gutes Ergänzungsangebot zum regulären Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Dadurch haben auch Bewohner in kleinen Orten, abseits der Hauptlinien, ein öffentliches Mobilitätsangebot. Zudem bietet das Rufbussystem viel Komfort für die Fahrgäste: Es besteht eine höhere Haltestellendichte. Fahrgäste können auf Abfahrt oder Ankunft buchen. Ein großer Vorteil liegt auch in den kürzeren Fahrzeiten, weil die im Fahrplan angegebenen Haltestellen nur bei vorheriger Anmeldung angefahren werden.
Die Fahrgastzahlen zeigen, dass sich das Rufbussystem über die Jahre weiterentwickelt hat und gut angenommen wird. Der Erfolg ist aber gleichzeitig eine finanzielle Herausforderung für den Landkreis. Denn auch für sehr kurze Innerortsfahrten von oft nur wenigen hundert Metern wurde der Rufbus teilweise sogar mehrmals am Tag bestellt. Auch Schüler nutzen den Rufbus vielfach, weil sie durch die zusätzlichen Haltestellen den Fußweg abkürzen können oder schneller nach Hause kommen als mit der regulären ÖPNV-Verbindung. „Diese Nutzungsmuster sind zwar für den Fahrgast praktisch, für uns als Landkreis wird der Rufbus dadurch aber sehr teuer,“ sagt Landrat Dr. Ronny Raith. „Dabei schlagen gerade Kurzstrecken im Verhältnis zur Weglänge stark zu Buche.“ Der Grund dafür sei, dass die Vorhaltekosten bezahlt werden müssen. Hier machen der Bereitschaftsdienst des Fahrpersonals, Busanschaffung oder lange Leerfahrten einen Großteil der Kosten aus. „Da durch die Einführung des Deutschland-Tickets kaum mehr Fahrgeldeinnahmen anfallen, musste gehandelt werden,“ sagt der Landrat. In der Septembersitzung haben die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Umwelt und Tourismus die Entscheidung zur Einführung des Komfortzuschlages getroffen.
Ab Mittwoch, 1. Januar, muss jeder Fahrgast zusätzlich zum regulären Fahrschein auch den Komfortzuschlag in Höhe von zwei Euro pro Fahrt bezahlen. Ausgenommen sind lediglich Kinder unter sechs Jahren. Wie ÖPNV-Sachgebietsleiter Martin Haidn erklärt, haben Fahrgäste, die den Komfortzuschlag nicht bezahlen, keinen Beförderungsanspruch. „Die zwei Euro sind beim Fahrer in bar zu bezahlen und der Zuschlag kommt in voller Summe dem Landkreis zu Gute. Als Beleg erhalten Fahrgäste einen zusätzlichen Komfortzuschlag-Fahrschein,“ erklärt Haidn. Seine Empfehlung lautet, dass jeder Fahrgast möglichst Kleingeld zur Bezahlung dabeihaben sollte.
Für Rückfragen zum Komfortzuschlag sind die Mitarbeiter des ÖPNV-Sachgebiets im Landratsamt telefonisch unter der Rufnummer 09921/601263 oder elektronisch per E-Mail an mobilitaet@lra.landkreis-regen.de zu erreichen. Infos zum Rufbus sind im Internet auf der Landkreishomepage www.landkreis-regen.de unter dem Stichwort „Mobilität“ hinterlegt.