Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung

Rundfunk- und Fernsehgeräte (auch Autoradios) sind generell anzumelden. Unter gewissen Voraussetzungen ist es aber möglich, einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zu stellen. Voraussetzungen für diese Befreiung und weitere Informationen finden Sie im Internetauftritt der GEZ: www.GEZ.de.

Ab 1. April 2005 kann eine Rundfunkgebührenbefreiung nur noch direkt bei der Gebühreneinzugszentrale beantragt werden. Antragsformulare erhalten Sie weiterhin bei Ihrer Heimatgemeinde, sie können ihn aber auch Online ausfüllen und ausdrucken lassen.

Meldung vom: 30.08.2017