Saisonkennzeichen

Die Zuteilung eines Saisonkennzeichens kann sowohl bei der Neuzulassung/Umschreibung/ Wiederzulassung erfolgen, als auch bei einem bereits zugelassenem Fahrzeug (auch vor Beginn des Saisonzeitraumes). Eine Stilllegung ist erst dann wieder notwendig, wenn das Fahrzeug z. B. verkauft oder verschrottet werden soll. Der Saisonzeitraum muß auf der Versicherungsbestätigung eingetragen sein.

Welche Unterlagen sind mitzubringen

  • gültiger Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Kennzeichenschilder, falls Fahrzeug noch zugelassen ist
  • Versicherungsdoppelkarte
  • Vollmacht für Beauftragten
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug

Welche Kosten entstehen

  • Gebühr: EUR 27,10 Zuteilung eines Saisonkennzeichens bei einem bereits zugelassenen Fahrzeug oder bei Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung
  • EUR 35,60 wenn neue Fahrzeugpapiere ausgestellt werden müssen

Informationen im BayernPortal
Kraftfahrzeugkennzeichen; Zuteilung Saisonkennzeichen

Meldung vom: 01.12.2023