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Mobilitätsbonus für Senioren und Menschen mit Behinderung Ab sofort lohnt es sich für Senioren und Menschen mit Behinderung (ab GdB 50) Fahrscheine von Bus- und Bahnfahrten bzw. die Quittungen von Taxifahrten zu sammeln. Der Landkreis Regen beteiligt sich an der Hälfte der Mobilitätskosten und erstattet maximal 60 Euro pro Monat. Das heißt, Bezugsberechtigte können pro Monat Fahrscheine und Taxiquittungen im Wert von 120 Euro verbrauchen. Zur Abrechnung können alle Fahrscheine für Fahrten im Landkreis mit Rufbus, Stadtbus, den regulären Buslinien oder der Waldbahn in Höhe des Preises eines Deutschlandtickets (derzeit 49 Euro) eingereicht werden. Die Antragsstellung zur Abrechnung des Mobilitätsbonus kann monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder am Jahresende erfolgen. Abgabefrist für die Verrechnung der Mobilitätskosten eines Jahres ist der 15. Januar des Folgejahres. Einreichungen nach dem Stichtag können nicht mehr berücksichtigt werden. So funktioniert es: Bitte beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen. Formulare:
Ebenso werden Taxifahrten bis zum Differenzbetrag aus 120 Euro abzüglich der Kosten eines Deutschlandtickets (derzeit 120 Euro – 49 Euro = 71 Euro) bezuschusst. Zur Abrechnung von Taxifahrten muss die Quittung das Datum, die Uhrzeit, die genaue Start- und Zieladresse aufweisen sowie vom Fahrer und Fahrgast unterschrieben sein. Die Fahrten mit dem Taxi werden nur anerkannt, wenn keine andere Bus- oder Bahnverbindung gegeben ist, bzw. die nächste Haltestelle unzumutbar weit entfernt liegt.
Bei Bedarf senden wir Ihnen auch das Antragsformular zu.