Schüler und Senioren

Schüler: Zuschuss zu den Schülermonatskarten im Jahres-Abo der Länderbahn

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3 Monate gespart: Zuschuss zu den Schülermonatskarten im Jahres-Abo der Länderbahn

Mit Ende des Schuljahres 2022/23 wird der Zuschuss für die Schülermonatskarten im Jahres-Abo der Länderbahn eingestellt. Anträge auf anteilige Kostenerstattung können lediglich bis zum 31.10.2023 eingereicht werden.

Seit 01.08.2020 können Schüler, Studierende und Auszubildende clever sparen, wenn sie eine Schülermonatskarte im Jahres-Abo besitzen. Der Landkreis Regen übernimmt für seine jungen Landkreisbürger mit Schülermonatskarte im Jahres-Abo die Kosten für 3 Monate.

Wie kommt man an diese Fahrkosten-Förderung?

  • Den Zuschuss bekommen nur Schüler, Studenten und Auszubildende mit Wohnsitz im Landkreis Regen.
  • Den Landkreis-Zuschuss erhalten alle, die ab 01.08.2020 einen Jahres-Abo-Vertrag bei der Länderbahn abgeschlossen haben.
  • Am Ende der Jahres-Abo-Laufzeit ist ganz einfach eine Kopie der Fahrausweise beim Landratsamt einzureichen.
  • Achtung Frist: Die Einreichung der Ticket-Kopien muss spätestens 3 Monate nach Ablauf des Jahres-Abos erfolgen. Eine Einreichung ist spätestens bis zum 31.10.2023 möglich.
  • Erstattet wird die Summe von 3 Monatstickets (Erstattungspreis ist der beim Kauf aktuell gültige Tarifpreis der Monatskarte mit der beim Kauf entsprechend gewählten Relation).
  • Der Zuschuss wird nur gewährt, wenn das Abo des Antragsstellers mindestens 1 Jahr ungekündigt bestand. Bei einer vorzeitigen Abo-Kündigung wird der Landkreis-Zuschuss nicht bewilligt.

Antrag auf anteilige Kostenerstattung Jahresabo Bahn

 

Das Angebot gilt für die gesamte Waldbahnstrecke.

Interessiert an einem Schüler-Abo bei der Länderbahn? Hier gibt´s weitere Infos und den Antrag: https://www.laenderbahn.com/waldbahn/tickets/abo/#schuelerabo

 

Senioren: Mobilitätsbonus für Senioren und Menschen mit Behinderung

Mobilitätsbonus für Senioren und Menschen mit Behinderung

Ab sofort lohnt es sich für Senioren und Menschen mit Behinderung (ab GdB 50) Fahrscheine von Bus- und Bahnfahrten bzw. die Quittungen von Taxifahrten zu sammeln.

Der Landkreis Regen beteiligt sich an der Hälfte der Mobilitätskosten und erstattet maximal 60 Euro pro Monat. Das heißt, Bezugsberechtigte können pro Monat Fahrscheine und Taxiquittungen im Wert von 120 Euro verbrauchen.

Zur Abrechnung können alle Fahrscheine für Fahrten im Landkreis mit Rufbus, Stadtbussen, den regulären Buslinien oder der Waldbahn eingereicht werden. Ebenso werden Taxifahrten bezuschusst. Zur Abrechnung von Taxifahrten muss eine Quittung mit Angabe von Name, Datum, Uhrzeit und Fahrtstrecke eingereicht werden.

So funktioniert es:

  • Den Antrag direkt online ausfüllen oder ausdrucken und vollständig leserlich ausfüllen.
    Bei Bedarf senden wir Ihnen auch das Antragsformular zu.
  • Anschließend den ausgefüllten Antrag mit den Originalfahrkarten und Quittungen sowie den Unterlagen zum Nachweis der Berechtigung an das Landratsamt Regen schicken.

 

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen.

Formulare:

Meldung vom: 27.11.2023