Schulärztliche Untersuchung

Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung haben die Eltern den Nachweis über die Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung „U 9“ (Kinder im Alter zwischen 60 und 64 Monaten) vorzulegen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, so müssen die betroffenen Kinder an einer Schulärztlichen Untersuchung teilnehmen.

Die Schulärztliche Untersuchung beinhaltet eine komplette körperliche Untersuchung.
Weiterhin wird eine Schulärztliche Untersuchung bei Kindern durchgeführt, die zwar bereits an einer Früherkennungsuntersuchung teilgenommen haben, bei denen jedoch während des Schuleingangsscreenings oder bei der „U 9“ Besonderheiten aufgefallen sind. Eine Schulärztliche Untersuchung kann auch auf besonderen Wunsch der Eltern stattfinden.

Meldung vom: 23.11.2021