Schuleingangsuntersuchung durch das Gesundheitsamt Regen

Bei der Schuleingangsuntersuchung werden Gesundheits- und Entwicklungsstand eines Kindes hinsichtlich des Schulbeginns beurteilt. Dabei ist es von besonderer Bedeutung, gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Einschränkungen, die für den Schulbesuch von Bedeutung sind, zu erkennen, die Eltern darüber zu beraten und gegebenenfalls notwendige Behandlungen oder För-dermaßnahmen einzuleiten.
Die bis zum Schulbeginn verbleibende Zeit kann für evtl. erforderliche Maßnahmen zur Gesund-heits- und Entwicklungsförderung des Kindes genutzt werden.
Die Untersuchung beinhaltet:

  • Erfassung des Impfstatus
  • Seh- und Hörtest
  • Überprüfung der Sprachentwicklung
  • Visumotorikscreening
  • Messung von Gewicht und Körpergröße
  • Gegebenenfalls schulärztliche Untersuchung

Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist seit dem 16.05.2008 nach Art. 14 des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes und Art. 80 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Pflicht. Sie beinhaltet auch die Vorlage des Impfbuches und des gelben Vorsorgeuntersuchungsheftes des Kindes.

Meldung vom: 23.05.2023