Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung haben die Eltern den Nachweis über die Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung „U 9“ (Kinder im Alter zwischen 60 und 64 Monaten) vorzulegen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, so müssen die betroffenen Kinder an einer Schulärztlichen Untersuchung teilnehmen.
weiterlesen