Schuleingangsuntersuchung durch das Gesundheitsamt Regen

Die Frage, ob ein Kind Unterstützung für den erfolgreichen Schulstart benötigt, steht im Mittelpunkt. Bei der Schuleingangsuntersuchung werden Gesundheits- und Entwicklungsstand eines Kindes hinsichtlich des Schulbeginns beurteilt. Dabei ist es von besonderer Bedeutung, gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Einschränkungen, die für den Schulbesuch von Bedeutung sind, zu erkennen, die Eltern darüber zu beraten und gegebenenfalls notwendige Behandlungen oder Fördermaßnahmen einzuleiten. Die bis zum Schulbeginn verbleibende Zeit kann für evtl. erforderliche Maßnahmen zur Gesundheits- und Entwicklungsförderung des Kindes genutzt werden.

Welche Kinder werden zur Schuleingangsuntersuchung eingeladen?

Es werden alle schulpflichtigen Kinder in einem Zeitkorridor von zwei Jahren vor Schuleintritt automatisiert durch das Gesundheitsamt eingeladen. Schulpflichtige Kinder sind alle Kinder, die im Geburtszeitraum 01.10. – 30.09. sechs Jahre alt werden. Auch Kinder, die zurückgestellt werden sollen, sind in den zwei Jahren vor dem regulären Schulbeginn zu untersuchen.

Eltern, die ihr Kind vom Schulbesuch zurückstellen lassen möchten, sollten Folgendes beachten:

  • Für Kinder, die im Zeitraum von 01.07. bis 30.09. 6 Jahre alt werden (Einschulungskorridor), können die Eltern nach Beratung und Empfehlung durch die Schulen selbst entscheiden, ob sie vom Schuleintritt zurückgestellt werden.
  • Für Kinder, die bis zum 30.06. 6 Jahre alt werden, ist für eine Rückstellung eine Kontaktaufnahme mit der Schule erforderlich. Die Entscheidung über die Rückstellung obliegt der Schule.

Generell gilt mit der reformierten Schuleingangsuntersuchung: Ihr Kind wird nicht früher eingeschult!

Wann und wo findet die Schuleingangsuntersuchung statt?

Die Einladung zur rSEU erhalten die Eltern automatisiert und rechtzeitig vom Gesundheitsamt. Kinder der jeweiligen Geburtsjahrgänge werden einrichtungsübergreifend bzw. landkreisweit nach Geburtsmonat, beginnend mit den ältesten Kindern eingeladen.

Die Untersuchung findet am Gesundheitsamt Regen (Landratsamt Regen) statt.

Jedes Kind hat einen eigenen Termin. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um pünktliches Erscheinen. Bei Terminänderungen oder Krankheit am Untersuchungstag wird um rechtzeitige Information unter den seitlich angegebenen Nummern (Ansprechpartner Fachkräfte der Sozialmedizin) gebeten.

Welche Unterlagen sind zur Untersuchung mitzubringen?

  • Einladung mit beiliegendem und ausgefülltem Anamnesebogen
  • Impfbuch (siehe Bild)
  • ferner, soweit vorhanden, weitere Gesundheitsdokumente (z.B. Facharztbefunde,
    Schwerbehindertenausweis, o.ä.)
  • Nachweis über Früherkennungsuntersuchung (siehe Bild** gelbes Vorsorgeuntersuchungsheft):
    Die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 ist nach § 11 Gesundheitsdienstgesetz seit Mai 2008 in Bayern für alle Kinder gesetzlich verpflichtend:
Alter des Kindes Vorzulegende Früherkennungsuntersuchung
48-59 Lebensmonate U 8
60-64 Lebensmonate U 8 (optional U 9)
≥ 65 Lebensmonate U 9
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Impfbuch – © Lothar Drechsel

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Vorsorgeuntersuchungsheft – © Ralf Geithe

 

 

 

 

 

 

Was beinhaltet die Untersuchung?

Schuleingangsscreening

  • Besprechung des mit der Einladung versandten Anamnesebogens
  • Erfassung des Impfstatus anhand des Impfbuches
  • Durchsicht des Nachweises über die letzte altersentsprechende Früherkennungsuntersuchung (genauere Erläuterungen siehe oben)
  • Messung von Körpergewicht und Körpergröße
  • Seh- und Hörtest
  • Überprüfung des Entwicklungsstandes mittels altersgerechter und spielerischer Tests (Entwicklungsscreening)
    • Sprach- und Sprechfähigkeit
    • Fähigkeiten, die als Voraussetzung für schulisches Lernen gelten (z. B. Verständnis von „viel“ und „wenig“, „groß“ und „klein“)
  • Fragebogen zum Entwicklungsstand

Schulärztliche Untersuchung

Die 1. Schulärztliche Untersuchung beinhaltet eine komplette körperliche Untersuchung. In den folgenden Fällen ist diese zusätzlich zum Schuleingangsscreening erforderlich:

Indikation für eine 1. Schulärztliche Untersuchung:

  • Wird der o. g. Nachweis über die Früherkennungsuntersuchung nicht erbracht, so müssen die betroffenen Kinder an einer Schulärztlichen Untersuchung teilnehmen.
  • Weiterhin wird eine Schulärztliche Untersuchung bei Kindern durchgeführt, die zwar bereits an einer Früherkennungsuntersuchung teilgenommen haben, bei denen jedoch während des Schuleingangsscreenings Besonderheiten aufgefallen sind.
  • Ebenso ist sie vorgesehen, falls das Kind keine vorschulische Einrichtung besucht.
  • Eine Schulärztliche Untersuchung kann auch auf besonderen Wunsch der Eltern stattfinden.

Indikation für eine 2. Schulärztliche Untersuchung:

  • Eine zweite schulärztliche Untersuchung ist vorgesehen, wenn das Kind keine vorschulische Einrichtung besucht.
  • Ebenso erhalten die Eltern eine Einladung, wenn sich aus der ersten schulärztlichen Untersuchung eine entsprechende Empfehlung ergibt.
  • Sollten Eltern eine weitere schulärztliche Untersuchung wünschen, kann diese ebenfalls durchgeführt werden.
  • Auch Kinder-/Hausärzte können eine schulärztliche Untersuchung empfehlen, sodass eine Einladung erfolgt, sofern die Eltern dies wünschen.

Rechtliche Grundlage: Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist seit dem 16.05.2008 nach Art. 12 des Gesundheitsdienstgesetzes (GDG) und Art. 80 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Pflicht. Sie beinhaltet auch die Vorlage des Impfbuches und des Nachweises über Teilnahme an der letzten altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung des Kindes.

Was folgt?

Nach erfolgter Schuleingangsuntersuchung erhalten die Eltern eine Bescheinigung über die Teilnahme. Diese Bescheinigung muss im Rahmen der Schuleinschreibung vorgelegt werden.

Weitere Informationen

Meldung vom: 17.06.2024