SEPA-Kombimandat bei Zulassung notwendig

Die bisher für die Kfz-Zulassung notwendige Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kraftfahrzeugsteuer wird im Rahmen der SEPA-Einführung durch das Kombimandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschrifteinzugsverfahren (SEPA-Kombimandat) ersetzt. Das SEPA-Kombimandat vereint nun die bisher bekannte Einzugsermächtigung im nationalen Lastschriftenverfahren mit dem SEPA-Lastschriftverfahren.

Das Landratsamt Regen weist darauf hin, dass ab sofort zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer ausnahmslos die Abgabe des SEPA-Kombimandates erforderlich ist. Insbesondere bei Zulassungen, die von einem Bevollmächtigten durchgeführt werden, ist das ausgefüllte und vom Halter unterschriebene Kombimandat bei der Zulassungsstelle vorzulegen.

Das Kombimandat muss dabei vom Halter sowohl an der Stelle der Unterschrift des Zahlers als auch an der Stelle der Unterschrift des Halters unterschrieben werden. Sofern der Steuerzahler vom Halter des Fahrzeuges abweicht, ist dessen Kontoverbindung anzugeben und auch dessen Unterschrift als Zahler erforderlich. Formulare sind bei der Zulassungsstelle erhältlich oder können im Internet von der Homepage des Finanzamtes heruntergeladen werden.

Meldung vom: 24.01.2014