So läuft der Führerscheinumtausch

Die alten rosa Lappen und die noch älteren grauen haben bald ausgedient. Dann hat jeder einen Führerschein im Scheckkartenformat.

Fristen laufen bereits – Pflichtumtausch: Das sind die Regeln für Ihren Führerschein-Tausch

Die alten rosa Lappen und die noch älteren grauen haben bald ausgedient. Dann hat jeder einen Führerschein im Scheckkartenformat.

Die alten rosa Lappen und die noch älteren grauen haben bald ausgedient. Dann hat jeder einen Führerschein im Scheckkartenformat.

Regen. „Alle Papierführerscheine (grau und rosa), die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den kommenden Jahren in einen befristeten scheckkartengroßen EU-Führerschein umgetauscht werden“, sagt Fred Huy, Sachgebietsleiter am Landratsamt Regen und erklärt: „Der Umtausch der Führerscheine erfolgt aufgrund der großen Zahl an umzutauschenden Führerscheinen gestaffelt. Der Pflichtumtausch bis zum 19. Januar 2033 abgeschlossen sein.“

Dabei ist der Umtausch in Deutschland gesetzlich geregelt. Die Fristen für den Umtausch sind in zwei Gruppen eingeteilt. Die Papierführerscheine, die vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind, werden abhängig vom Geburtsjahr des Fahrers umgetauscht. „Die Fristen für die Fahrer mit Scheckkartenführerscheinen, die ab dem 1. Januar 1999 und bis zum 18. Januar 2013 ausgegeben wurden, richten sich nach dem Ausstellungsdatum des Führerscheins“, so Huy weiter. Demnach müssen Geburtsjahrgänge vor 1953 ihren Führerschein generell erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Derzeit läuft die Frist für die Jahrgänge 1953 bis 1958. Sie müssen bis Dienstag, 19. Juli, umtauschen. Hier erwarten die Verantwortlichen im Landratsamt einen Ansturm in den letzten Tagen. „Es müssen etliche der noch im Umlauf befindlichen Scheine umgetauscht werden“, berichtet Huy und so müsse man in den kommenden Wochen mit einer verstärkten Nachfrage rechnen. Umtauschtermine können zu jeder Tageszeit online unter www.landkreis-regen.de/online-terminvergabe/ vereinbart werden.

„Der Umtausch hat keinerlei Einfluss auf die Fahrerlaubnis und es werden keine außerordentlichen ärztlichen Untersuchungen oder sonstige Prüfungen anfallen. Prüfungen, die schon vorher regelmäßig bei bestimmten Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung durchgeführt wurden, bleiben weiterhin bestehen“, erklärt der Experte. Die Gültigkeit des neu ausgestellten Führerscheins ist auf 15 Jahre befristet – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnisklassen alten Rechts, wie die ehemaligen DDR-Klassen, werden im Zuge des Umtauschs in die neuen Klassen, die der bisherigen Fahrberechtigung entsprechen, umgewandelt.

 

Wer muss wann umtauschen?

 

Papierführerscheine: Geburtsjahr Umtausch bis:
Vor 1953 19. Januar 2033
1953-1958 19. Juli 2022
1959-1964 19. Januar 2023
1965-1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025
Kartenführerscheine: Ausstellungsjahr Umtausch bis:
1999 bis 2001 19. Januar 2026
2002 bis 2004 19. Januar 2027
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18 Januar 2013 19. Januar 2033

Meldung vom: 05.05.2022