Sportförderung

Sportförderung durch den Freistaat Bayern über die Vereinspauschale
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, gewährt nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien Zuwendungen zur Förderung des organisierten Sports an Sportvereine und Sportverbände in Form einer Vereinspauschale.

Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und unter Beachtung der allgemeinen Fördervoraussetzungen. Diese sind geregelt in den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des organisierten Sports vom 01. Januar 2026.

Kurze Zusammenfassung der Allgemeinen Zuwendungsvoraussetzungen über die Vereinspauschale

  • Rechtsfähigkeit, Gemeinnützigkeit
    Zuwendungsfähig sind ausschließlich rechtsfähige gemeinnützige Vereine mit Sitz in Bayern, deren Satzung als Vereinszweck die Pflege des Sports oder einer Sportart enthält. Die steuerrechtliche Gemeinnützigkeit ist durch Bescheid des Finanzamtes nachzuweisen.
  • Mitgliedschaft in Dachorganisationen
    Der Verein muss Mitglied beim Bayerischen Landessportverband Bayern e.V. (BLSV), dem
    Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Bayern e.V. (BVS Bayern), dem Bayerischen Sportschützenbund e.V. (BSSB) und Oberpfälzer Schützenbund e.V. (OSB). Sind bei der Dachorganisation mehrere Sportfachverbände und Anschlussorganisationen Mitglied, müssen die geförderten Vereine zusätzlich Mitglied in mindestens einem dieser Sportfachverbände oder einer dieser Anschlussorganisationen sein.
  • Der Verein muss geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse aufweisen.
  • Das Mindestbeitragsaufkommen muss im Jahr vor der Bewilligung der Zuwendung erreicht werden (Punkt 4.1.4 der Richtlinien)
  • Der Verein muss aktive Jugendarbeit leisten (junge Mitglieder bis 26 Jahren mindestens 10 % der Gesamtmitgliederzahl).

Berechnung der Zuwendung der Vereinspauschale in Kurzform
Eine Vereinspauschale wird nur gewährt, sofern der antragstellende Verein die Mindestanzahl von 500 Fördereinheiten erreicht (Bagatellgrenze).

Die Summe der Fördereinheiten eines Vereins setzt sich folgendermaßen zusammen:

Gewichtung der Mitglieder:
Die Mitgliedereinheiten (ME) eines Vereins werden anhand desjenigen Mitgliederbestandes berechnet, den der Verein der zuständigen Dachorganisation zum Ende des dem Förderjahr vorangegangenen Jahres gemeldet hat. Beispiel: Antrag für 2026; Mitgliederanzahl vom 31.12.2025 (mind. 10% der Gesamtmitgliederzahl). Bei der Berechnung werden die Mitglieder wie folgt gewichtet:

  • Mitglieder unter 27 Jahren zehnfach und
  • alle übrigen Mitglieder einfach.

Mitglieder mit Behinderung, die der Verein zum Ende des dem Förderjahr vorangehenden Jahres bei einer für Belange des Behinderten- und Rehabilitationssports anerkannten Dachorganisation oder bei einem Verband oder einer Anschlussorganisation mit gleicher Zweckrichtung gemeldet hat, werden zehnfach gewichtet.

Berücksichtigende Trainer- und Übungsleiterlizenzen:
Alle in der Lizenzliste sind mit den entsprechenden Fördereinheiten bewertet und werden entsprechend gewichtet.

Lizenzen können nicht geltend gemacht werden, wenn sie Voraussetzung für den Erwerb einer höherwertigen Lizenz waren (grundständige Lizenz) und die höherwertige Lizenz im Förderjahr geltend gemacht werden soll.

Eine Teilung der Lizenzen auf maximal 2 Vereine ist möglich, je zur Hälfte.

Bei einer Aufteilung auf zwei Vereine ist vom Übungsleiter das Formblatt „Erklärung zur Aufteilung von Lizenzen“ auszufüllen und einzureichen.

Anzahl der berücksichtigungsfähigen Übungsleiterlizenzen:
4 % der Gesamtmitgliederzahl des Vereins können an Übungsleiterlizenzen berücksichtigt und in die Berechnung einbezogen werden.
Ausnahme: Bei Vereinen, in denen der Anteil der jungen Vereinsmitglieder (= unter 27 Jahren) mehr als 50 % beträgt, können 6 %, bei Vereinen mit mehr als 60 % jungen Vereinsmitglieder 8 % als Übungsleiter gewertet werden.

Lizenzen müssen nicht mehr im Original eingereicht werden, da viele Lizenzen mittlerweile digital ausgestellt werden und nicht mehr als körperliches Original vorliegen (mit Prägung etc.).
Es kann aber jederzeit noch ein Original (mit Prägung) eingereicht werden, sofern solche noch vorhanden.

Es sind aber alle Lizenzen zumindest in Kopie oder als Datei hochzuladen, um Wertigkeit und Gültigkeit der Lizenz feststellen zu können.

Die Vorlage von „Erklärungen zur Einreichung von Lizenzen“ ist ab dem Förderjahr 2024 nicht mehr erforderlich.

Antragstellung:
Der Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale muss beim Landratsamt Regen vollständig mit allen Angaben und Anlagen spätestens am 02. März 2026 (Ausschlussfrist!) eingegangen sein. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Bitte frühzeitig einreichen!

Landratsamt Regen
z. Hd. Doris Werner
Poschetsrieder Str. 16
94209 Regen
Tel. 09921/601-222
Fax. 09921/97002-222
Mail: dwerner@lra.landkreis-regen.de


Volldigitale Antragstellung Vereinspauschale Freistaat Bayern
Es sind nun alle Voraussetzungen geschaffen und die staatliche Vereinspauschale kann nun auch volldigital beantragt werden. Wenn Sie Ihren Antrag auf Vereinspauschale über die digitale Antragsplattform stellen möchten, senden Sie uns bitte eine Funktions-Mailadresse, mit der Sie in unserem Antrags- und Bearbeitungssystem hinterlegt sein möchten.
Nur an diese Mailadresse können wir den erforderlichen einmaligen Registrierungscode senden.

Hier eine Kurzübersicht der Registrierungsschritte:

Schritt 1: Senden Sie eine Funktions-Mailadresse, mit der Sie im System hinterlegt sein möchten an
dwerner@lra.landkreis-regen.de. 
Eine Funktionsmailadresse von Ihrem Verein ist von Vorteil, damit Sie bei einem Wechsel des Ansprechpartners weiterhin Zugriff auf Ihre Antragsunterlagen haben. Falls digitale Antragstellung gewünscht bitte Registrierungscode alsbald beantragen, da gegen Ende der Antragsfrist Erreichbarkeit nicht gewährleistet ist!

Schritt 2: Sie erhalten baldmöglichst den erforderlichen Registrierungscode

Schritt 3: Sie melden sich unter www.vereinspauschale.de mit Ihrer im System hinterlegten Mailadresse an (siehe Schritt 1) und tragen den Registrierungscode (den Sie von mir erhalten) ein.

Schritt 4: Sie erhalten eine E-Mail von service@hksoftware.de mit der Bitte um Bestätigung Ihres Kontos.

Schritt 5: Sobald das System diese Kontobestätigung hat, können Sie sich anmelden, ein Passwort vergeben und mit der Eintragung in den digitalen Antrag starten.

Sie erhalten dann bereits Ihre Antragsdaten des Vorjahres angezeigt (also von 2025) und müssen diese lediglich aktualisieren und neue/fehlende Unterlagen hochladen.

Allerdings bitte ich unbedingt zu beachten, dass ein abgeschickter Antrag nachträglich nicht mehr vom Verein geändert werden kann! Nachträgliche Änderungen sind nicht möglich!
Ich bitte auch zu beachten, dass nur pdf-Dokumente hochgeladen werden können (Lizenzen, Freistellungsbescheid).

Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass auch die Antragstellung staatliche Förderung und Landkreisförderung wie bisher über Formulare beantragt werden können (nur über Adobe Acrobat Reader oder Firefox – nicht über Browser Edge).
Die Landkreisförderung ist weiterhin nur über das Formblatt zu beantragen.

Eine herkömmliche Beantragung ist immer noch möglich, digitale Antragstellung ist nicht zwingend erforderlich!

Sportförderung durch den Landkreis Regen
Der Landkreis Regen gewährt nach der Maßgabe der Richtlinien zur Förderung des Vereinssports durch den Landkreis Regen und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen Zuschüsse an Sport- und Schützenvereine des Landkreises. Förderzweck ist die Unterstützung der Jugendarbeit des Vereins. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Landkreisförderung erfolgt durch:

  • Jährliche Vereinspauschalen (Förderung des Sportbetriebs),
  • Einmalige Zuschüsse zum Sportstättenbau,
  • Individuelle Einzelförderung.

Die Vereinspauschale durch den Landkreis Regen muss, wie auch der Antrag zur staatlichen Förderung der Vereinspauschale, bis spätestens 02. März 2026 gestellt werden.

Das Antragsformular erhalten Sie beim Landratsamt Regen, Frau Doris Werner,  Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen, Tel. 09921/601-222 oder steht untenstehend zum Download bereit. Ebenso die derzeit geltenden Richtlinien hierfür.