Staatliche Hilfen für den Wohnungsumbau

Die Ansprechpartner in Sachen Wohnraumförderung an einem Tisch (v.li.): Franziska Geiß, Helmut Plenk, Astrid Bender, Kerstin Pledl. Foto: Reinhard Wölfl/Landkreis Regen

Wohnraumförderung von bestehendem Miet- und Eigenwohnraum für die Belange von Menschen mit Behinderung

Die Ansprechpartner in Sachen Wohnraumförderung an einem Tisch (v.li.): Franziska Geiß, Helmut Plenk, Astrid Bender, Kerstin Pledl. Foto: Reinhard Wölfl/Landkreis Regen

Die Ansprechpartner in Sachen Wohnraumförderung an einem Tisch (v.li.): Franziska Geiß, Helmut Plenk, Astrid Bender, Kerstin Pledl. Foto: Reinhard Wölfl/Landkreis Regen

Regen. Eine plötzlich schwere Krankheit, eine vorliegende Behinderung oder der Eintritt eines Pflegefalles stellen meist eine große Herausforderung für Betroffene und deren Familien dar. Bei vielen stellt sich dann wichtige Fragen: Welche Möglichkeiten es gibt, den Alltag für die Betroffenen und die Pflegenden zu erleichtern? Welche Zuschussmöglichkeiten gibt es, wenn zum Beispiel ein Treppenlift eingebaut werden muss oder Bäder behindertengerecht saniert werden müssen? „Es ist daher notwendig zu wissen, welche Anlaufstellen es für Betroffene gibt“, sagt Helmut Plenk, als Kreisgeschäftsführer des VdK Arberland, als stellvertretender Landrat und als Behindertenbeauftragter des Landkreises wird er oft mit diesen und ähnlichen Fragen konfrontiert.

„Die Wohnberatungsstelle für den Landkreis Regen ist hier die beste Anlaufstelle“, weiß Plenk. Er war der Initiator zur Errichtung dieses Beratungsangebotes. „Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Regen erhalten hier bei Interesse eine kostenlose Beratung durch Franziska Geiss“, berichtet Plenk und erklärt weiter: „Geiss unterstützt bei Ausstattungsveränderungen und dem richtigen Einsatz von Hilfsmitteln. Auch die Planung von Umbaumaßnahmen und die Antragstellung für Fördermittel aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm gehören zur Beratung.“

Die Wohnberatung ist im Landkreis Regen beim VdK angesiedelt und in den Räumen des VdK Arberland im Auwiesenweg 6 in Regen zu finden. Franziska Geiß ist auch Telefonisch unter der Rufnummer 09921-9700127 oder per E-Mail (wohnberatung.arberland@vdk.de) zu erreichen.

„Ein Antrag auf Wohnraumförderung ist beim Landratsamt Regen zu stellen. Das Landratsamt vergibt die Fördermittel aus dem genannten Förderprogramm nach sozialer Dringlichkeit“, weiß Plenk.  Im Jahr 2020 konnten im Landkreis Regen mithilfe des Bayerischen Wohnungsbauprogrammes 59 Umbaumaßnahmen mit einer Fördersumme von insgesamt 505900 Euro gefördert werden.

Hintergrund: Das ist für die Förderung notwendig

  • Es muss sich um bestehenden Eigenwohnraum oder Mietwohnraum im Zweifamilienhaus handeln. (Bei Förderung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern ist die Regierung von Niederbayern zuständig.)
  • Eine von der Haushaltsgröße abhängige Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden (zum Beispiel: 22600 Euro Einpersonenhaushalt, 34500 Euro Zweipersonenhaushalt Jahreseinkommen abzüglich bestimmter Pauschalbeträge)
  • Eine Schwerbehinderung ist nachzuweisen (Schwerbehindertenausweis, fachärztliches Attest oder medizinisches Gutachten).
  • Zu beachten ist, dass der Antrag auf Wohnraumförderung vor Beginn der Maßnahme beim Landratsamt Regen zu stellen ist. Bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben können nicht gefördert werden.

Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen Sachbearbeiterinnen am Landratsamt Regen, Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen: Astrid Bender, Tel.: 09921-601233 und Kerstin Pledl, Tel.: 09921-601352. Weitere Informationen gibt es auch  im Internet unter  https://www.stmb.bayern.de/.

Meldung vom: 15.10.2021