Stadtratswahl Zwiesel: Es kommt zur Nachwahl

Sie informierten über die Auswirkungen der Auszählfehler, v.li. Hildegard Feldigel (Kommunalaufsicht), Landrätin Rita Röhrl, Jurist Alexander Kraus und Landratsamtsgeschäftsleiter Günther Weinberger. Foto: Langer/Landkreis Regen

Kommunalaufsicht im Landratsamt Regen findet Fehler und muss entsprechend reagieren

Sie informierten über die Auswirkungen der Auszählfehler, v.li. Hildegard Feldigel (Kommunalaufsicht), Landrätin Rita Röhrl, Jurist Alexander Kraus und Landratsamtsgeschäftsleiter Günther Weinberger. Foto: Langer/Landkreis Regen

Sie informierten über die Auswirkungen der Auszählfehler, v.li. Hildegard Feldigel (Kommunalaufsicht), Landrätin Rita Röhrl, Jurist Alexander Kraus und Landratsamtsgeschäftsleiter Günther Weinberger. Foto: Langer/Landkreis Regen

Regen/Zwiesel. Eigentlich hat sich der Zwieseler Stadtrat schon konstituiert, doch eine Wahlprüfung durch die Mitarbeiterinnen der Kommunalaufsicht am Landratsamt Regen stellt das Schicksal seiner Zusammensetzung in Frage. Es kamen nämlich Fehler bei der Briefwahl zum Vorschein. „Im Rahmen der routinemäßigen Überprüfung der Kommunalwahlen haben die Mitarbeiter der Kommunalaufsicht entdeckt, dass insgesamt 25 Wahlbriefe zur Auszählung gelangten, obwohl sie eigentlich zurückzuweisen waren“, sagt Landrätin Rita Röhrl. Nachdem davon auszugehen ist, dass diese Stimmzettel auch Auswirkungen auf das Ergebnis haben, wird das Wahlergebnis nun annulliert. „Es gibt eine Nachwahl“, so das Ergebnis der Prüfung.

Alle Kandidaten, die auf den Stadtratslisten vertreten waren, werden per Post über die Ereignisse informiert. „Sie alle haben natürlich die Möglichkeit sich zu den Prüfungsfeststellungen zu äußern“, erklärt der zuständige Jurist Alexander Kraus. Insofern ist noch unklar, wann die Nachwahl stattfinden kann. Hier gelte es Verfahrensfristen zu wahren, deshalb könne man noch nicht genau sagen, wann der aktuelle Stadtrat rechtskräftig abgesetzt ist. Auch der Zeitpunkt der Nach(holungs)wahl ist noch nicht festgelegt. Es wird davon ausgegangen, dass dies frühestens Ende September der Fall sein kann.

„Wir haben alle rechtlichen Möglichkeiten geprüft“, betont die Landrätin und versichert, dass „rechtlich nichts Anderes möglich ist.“

Hintergrund/Das ist passiert

Bei der Auszählung der Briefwahl waren Stimmzettelumschläge in die Urne gelegt worden, bei denen im roten Kuvert neben dem Wahlschein auch Stimmzettel lagen. Bei 25 Wahlbriefen lagen neben dem Wahlschein auch die ausgefüllten Kreistagsstimmzettel im Wahlbriefumschlag. Im verschlossenen weißen Umschlag waren dann die Stimmzettel zur Stadtratswahl. Für die Kreistagswahl sind diese Wahlbriefe nicht zugelassen worden. Für die Stadtratswahl dagegen wurden sie zugelassen, da die Stimmabgabe trotzdem scheinbar anonym war. Die Stimmzettelumschläge waren in die Wahlurne für die Stadtratswahl gegeben worden. Am Ende flossen diese Stimmen in das Wahlergebnis ein. So wurde in fünf von sechs Briefwahlbezirken gehandelt. Insofern gelangten 25 Stimmzettel mit je bis zu 20 Stimmen, insgesamt also 500 mögliche Stimmen, fälschlicherweise zur Auszählung.

Wegen des denkbar knappen Ergebnisses in Zwiesel (ein Stadtratssitz musste ausgelost werden) kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Fehler auch das Wahlergebnis beeinflusst hat. Eine Nachwahl ist deswegen unumgänglich notwendig. Nach den wahlrechtlichen Vorschriften gibt es die Möglichkeit die Nachwahl auf die Briefwahl zu beschränken, wenn sich der Fehler nur dort ausgewirkt haben kann. Aufgrund der derzeitigen Erkenntnisse ist beabsichtigt die Nachwahl auf die Briefwahl zu beschränken.

Wer darf bei der Briefwahl abstimmen?

In einem solchen Fall dürfen dann nur Personen abstimmen, die schon bei der  ursprünglichen Wahl vom Briefwahlrecht Gebrauch machten. Sie werden von der Kommune über die Möglichkeit der erneuten Wahl informiert, müssen aber die Briefwahlunterlagen erneut beantragen.

Bekomme ich die Wahlunterlagen automatisch zugeschickt?

Nein. Die Briefwahl muss erneut beantragt werden.

Kann ich meine Stimme in einem Wahllokal abgeben?

Ja. Für Wahlberechtigte, die keinen Antrag auf Briefwahl stellen, muss die Urnenwahl auch bei einer Beschränkung der Nachwahl auf die Briefwahl möglich sein.

 Sind die Beschlüsse des amtierenden Stadtrates gültig?

Ja, der Stadtrat, der sich Anfang Mai konstituiert hat, kann solange entscheiden, bis die Wahl rechtskräftig annulliert wurde. Die bis dahin gefassten Beschlüsse sind wirksam.

Meldung vom: 20.05.2020