Streuobstwiesen: Der Weg durch den Förderdschungel

Streuobstwiesen wie diese sind das Ziel der Förderung. Foto: Martin Straub/Landratsamt Regen

Unterschiedliche Fördermöglichkeiten bieten bedarfsgerechte Unterstützung

Streuobstwiesen wie diese sind das Ziel der Förderung. Foto: Martin Straub/Landratsamt Regen

Streuobstwiesen wie diese sind das Ziel der Förderung. Foto: Martin Straub/Landratsamt Regen

Regen. Streuobstwiesen haben Tradition, in Bayern und auch im Bayerischen Wald. Sie prägen unsere Kulturlandschaft und tragen mit ihren über 5000 Tier- und Pflanzenarten, die in den Wiesen leben, zur Artenvielfalt bei. Um dem stetigen Rückgang und der Überalterung von Streuobstbeständen entgegen zu wirken wurde 2021 durch die Bayerische Staatsregierung und weiteren wichtigen gesellschaftlichen Gruppen der Streuobstpakt geschlossen. Dadurch sollen bestehende Bestände erhalten werden, und bis zum Jahr 2035, insgesamt eine Millionen Streuobstbäume neu gepflanzt werden. Um dieses Ziel umzusetzen, gibt es mittlerweile eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten im Streuobstanbau von diversen Programmen und Fachstellen. Hier kann man schnell den Überblick verlieren. Damit jeder Interessierte seine ideale Form der Förderung findet, folgt ein Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten.

LNPR: Förderung auf Flächen außerhalb des Siedlungsbereiches

Die Neuanlage und Maßnahmen der Pflege von Streuobstwiesen werden gezielt über die Richtlinie LNPR (Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien) gefördert. Förderfähig sind alle Hochstamm-Obstbäumen mit einem Astansatz ab 180 Zentimetern in der freien Landschaft. Bei der Pflanzung werden alle Arbeiten, der Maschineneinsatz, das Pflanzgut und alle Materialkosten im Regelfall mit 90 Prozent gefördert. Die verbleibenden zehn Prozent tragen Eigentümer oder Bewirtschafter der Flächen selbst. Voraussetzung ist, dass die Flächen nur extensiv genutzt werden (zum Beispiel durch zweimalige Mahd pro Jahr oder extensive Beweidung, keine Düngung) und die Grundstücke nicht dauerhaft eingezäunt werden, wobei ein Weidezaun möglich ist. Für die Erhaltung der Bäume in einem gutem Gesundheits- und Ertrags-Zustand sind regelmäßige Pflegeschnitte notwendig. Auch die Pflegeschnitte der Hochstamm-Obstbäume können nach dem fünften Standjahr des Baumes bis hin zur Pflege von Altbeständen ebenfalls mit 90 Prozent der Kosten gefördert werden. Dies dient dem langfristigen Erhalt der Streuobst-Altbestände und der Entwicklung von neuen, artenreichen Streuobstbeständen. Bei Interesse einer Anlage oder Pflege von Streuobstwiesen ist Lukas Maier vom Naturpark Bayerischer Wald der Ansprechpartner im Landkreis Regen.

KULAP: Förderung des Erhalts von Streuobstbäumen und Pflegemaßnahmen

Im Rahmen des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms sind ab 2023 sowohl die erschwerte Bewirtschaftung unter Streuobstbeständen als auch die Streuobstpflege zuwendungsfähig. Förderfähig sind Inhaber von landwirtschaftlichen Betrieben mit Hofstelle, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und während des gesamten Verpflichtungszeitraums mindestens drei Hektar förderfähige Fläche selbst bewirtschaften. Bei der erschwerten Bewirtschaftung unter Streuobstbeständen sind hochstämmige Obstbaumarten mit einer Stammhöhe von mindestens 1,40 Meter förderfähig, die einen Kronendurchmesser von drei Metern erreichen können. Eine Förderung von Bäumen, die sich in einer Hecke oder in einem Feldgehölz befinden, ist nicht möglich. Es werden maximal 100 Bäume je Hektar Landwirtschaftsfläche bezuschusst. Die Zuwendung beträgt zwölf Euro pro Baum bei einer Verpflichtungsdauerdauer von fünf Jahren. Ähnlich der der Förderung durch Landschaftspflege und Naturpark-Richtlinien ist die Streuobstpflege auch innerhalb des Kulturlandschaftsprogramms, kurz KULAP, möglich. Die Pflege muss im Zeitraum von 1. Juli bis zum 31. Oktober 2023 stattfinden und förderfähig sind 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 120 Euro je Baum. Bei Interesse einer Förderung durch das KULAP sind die Mitarbeiter des Landwirtschaftsamtes in Regen der richtige Ansprechpartner.

Vertragsnaturschutz: Zusätzliche Naturschutz-Förderung auch unterm Baum

Eine weitere Möglichkeit sich den Erhalt von Streuobstbäume honorieren zu lassen ist das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP). Identisch zum KULAP können innerhalb des Förderprogramm maximal 100 Bäume pro Hektar mit einer Zuwendung von zwölf Euro pro Baum und einer Zweckbindungsfrist von fünf Jahren gefördert werden. Dabei muss es sich um Hochstämme von Kernobst, Steinobst oder Nussbäume mit einer Stammhöhe von mind. 1,6 Metern handeln. Der Unterschied zum KULAP ist hierbei eine Kombination mit einer Grundleistung des VNPs, wie zum Beispiel der Vereinbarung eines Schnittzeitpunkts (Möglichkeiten zwischen 15. Juni 1. September) oder extensiven Beweidung oder Ackerwirtschaft der Fläche. Dadurch soll zum einen die erschwerte Pflege der Fläche durch Streuobstbäume gefördert werden und zum anderen die naturschutzfachliche Pflege der Fläche honoriert werden. Auch Bäume die im Zuge der LNPR gefördert wurde, können im VNP aufgenommen werden. Ein Antrag kann für das VNP sowie für das KULAP nur noch bis zum 23. Februar 2023 online im iBALIS gestellt werden. iBALIS, integrierte Bayerische Landwirtschaftliche Informations-System, ist ein Serviceportal der bayerischen Landwirtschaftsverwaltung. Nähere Informationen gibt es bei den Mitarbeitern der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Regen.

Kreisfachberatung bietet „Streuobst für alle“

Da die vorgestellten Förderprogramm als Fördervoraussetzung die Lage außerhalb des Siedlungsbereich vorschreiben gibt es eine weitere Möglichkeit – das Programm „Streuobst für alle“.  Innerhalb des Programms kann die Neupflanzung von Streuobstbäumen insgesamt mit 45 Euro pro Baum honoriert werden. Für die Anlage von Streuobst im Privatgarten ist der Kreisfachberater Straub der Ansprechpartner im Landkreis Regen.

Was die verschiedenen Förderprogramm gemeinsam haben ist die Intention/der Wille den Erhalt von Streuobst in der bayerischen Kulturlandschaft zu fördern und somit auch die Artenvielfalt zu stärken.

Das sind die Ansprechpartner

Naturpark: Lukas Meier, 0170-2607830 Mobil, l.maier@naturpark-bayer-wald.de

Landwirtschaftsamt: Christoph Probst Telefon, 09921-6081014, Christoph.probst@aelf-rg.bayern.de

Untere Naturschutzbehörde: Graf Martin, Telefon 09921-601299, mgraf@lra.landkreis-regen.de

Kreisfachberatung: Martin Straub Telefon 09921-601309, mstraub@lra.landkreis-regen.de

Meldung vom: 14.02.2023