Kindertagespflege

Die Kindertagespflege bietet Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren eine familiennahe Betreuung, bei der die individuellen Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden können.
Die Kindertagespflegeperson hat die Möglichkeit und die Zeit, sich einzelnen Kindern zuzuwenden. Die Tagespflegeperson mit einer Pflegeerlaubnis vom Kreisjugendamt betreut maximal bis zu fünf Kinder gleichzeitig in ihrer Tagespflegestelle.

Eine andere Form der Kindertagespflege ist die Großtagespflege (GTP). Hier können zwei bis drei Tagespflegepersonen maximal acht bzw. zehn Kinder gleichzeitig betreuen.

Aufgabe der Kindertagespflege ist die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 14 Jahren. Gesetzliche Grundlage bildet seit 01.08.2005 das Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG).

– Ihr Kreisjugendamt –

 

Weitere Informationen:
Bundesverband für Kindertagespflege e.V.
Handbuch Kindertagespflege

Meldung vom: 28.07.2020