Taxi

Taxenverkehr ist die Personenbeförderung mit PKW, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Der Unternehmer unterliegt einer Betriebs-,Beförderungs- und Tarifpflicht. Das bedeutet im Einzelnen, dass ein Taxi evtl. 24 Std. rund um die Uhr eingesetzt werden muss, selbst bei Kurzfahrten ist grundsätzlich jedermann zu befördern.
Die Betriebs- und Beförderungspflicht im Landkreis Regen wurde mittels Taxiordnung ausgerichtet an den örtlichen Verhältnissen. Die Tarifpflicht bindet die Unternehmer im Pflichtfahrgebiet an die behördlich festgelegten Entgelte. Vom Fahrgast darf insofern auch nur das vom Fahrpreisanzeiger ausgewiesenen Entgelt verlangt werden. Beförderungsaufträge dürfen an Taxenhalteplätzen, während der Fahrt oder am Betriebssitz entgegengenommen werden.

Welche Unterlagen sind mitzubringen

Ersterteilung:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Scheckkartenführerschein
  • Nachweis des Sehvermögens durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder Betriebs-/ Arbeitsmediziners
  • Ärztliche Bescheinigung eines Arztes nach Wahl über die gesundheitliche Eignung
  • Medizinische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten, das Aussagen über Belastbarkeit, Orientierungs- Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit beinhaltet.
  • Erweitertes Führungszeugnis der Belegart OE (bei der Gemeinde zu beantragen)

Verlängerung:

  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Nachweis des Sehvermögens durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder Betriebs-/ Arbeitsmediziners (Anlage 6 Nr. 2 FeV)
  • Ärztliche Bescheinigung eines Arztes nach Wahl über die gesundheitliche Eignung
  • Erweitertes Führungszeugnis der Belegart OE (bei der Gemeinde zu beantragen)
  • Ab dem sechzigsten Lebensjahr ist zusätzlich medizinische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten, das Aussagen über Belastbarkeit, Orientierungs- Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit beinhaltet (Anlage 5 Nr. 2 FeV).

Welche Kosten entstehen

  • EUR 38,80 Ersterteilung
  • EUR 32,90 Verlängerung
  • EUR 30,00 Ortskunde

Informationen im BayernPortal

Meldung vom: 09.03.2023