Übergangsfrist zur Rückgabe von Waffen endet am 1. September

Symbolbild. Foto: Langer/Landkreis Rege

Die Verantwortlichen am Landratsamt Regen erinnern an das Ende der Übergangsfrist im Waffenrecht.

Personen, die bestimmte Schusswaffen, Waffenteile oder Magazine besitzen, können diese noch bis zum 1. September 2021 abgeben oder ihren Besitz durch Anzeige bei der Waffenbehörde legalisieren. Nähere Informationen zur Änderung des Waffengesetzes sowie notwendige Antragsformulare sind hier zu finden. Für Fragen rund um die Abgabe steht das Landratsamt auch telefonisch unter der Rufnummer 09921/601-219 zur Verfügung.

Meldung vom: 19.08.2021