Überwachungsprogramm, Auflistung der einzelnen Unternehmen

Auflistung der einzelnen Unternehmen

Das Überwachungsprogramm des Landkreises Regen nach § 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) soll eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der Anlagen im Zuständigkeitsbereich Landratsamtes Regen sicherstellen. Im Überwachungsprogramm werden nur die im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Regen liegenden Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL, im Anhang der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung, Spalte d mit „E“ gekennzeichnet) aufgeführt. Diese Anlagen sind in Anlage 1 aufgelistet. Das Überwachungsprogramm wurde aus dem Überwachungsplan der Regierung von Niederbayern entwickelt.
Informationen der Regierung von Niederbayern zu IE-Anlagen und dem Überwachungsprogramm finden Sie hier.

Anlagen zum Überwachungsprogramm:

  • Anlage 1 – Zusammenstellung der vom Landratsamt Regen überwachten Anlagen
  • Anlage 2 – Bewertungsschema mit Ermittlung des Überwachungsintervalls (abrufbar unter den einzelnen Unternehmen).
  • Anlage 3 – Überwachungsberichte (abrufbar unter den einzelnen Unternehmen)
  • Anlage 4 – Zusammenstellung der im Landkreis Regen vorhandenen Anlagen, für deren Überwachung andere Behörden zuständig sind (derzeit keine Anlagen).

 

Meldung vom: 22.11.2023