Ausländische Fahrerlaubnis
EU- und EWR-Staaten
Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR, dies sind Island, Lichtenstein und Norwegen) benötigen auch nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland keine inländische Fahrberechtigung. Sofern Fahrerlaubnisklassen ablaufen, ist deren Verlängerung bei der dann zuständigen Fahrerlaubnisbehörde des neuen Wohnortes zu beantragen.
Anlage 11- Staaten
Die Bundesrepublik Deutschland hat mit einigen Staaten ein Abkommen über erleichterte Bedingungen zur Fahrerlaubnisumschreibung geschlossen (Anlage 11-Staaten). Diese Verträge können hinsichtlich Prüfungsumfang (prüfungsfrei, theoretische und/oder praktische Führerscheinprüfung) und Klassenumfang (alle Klassen, nur Klasse B) variieren. Sollten die erleichterten Umschreibbedingungen nur für eine Klasse gelten, sind zur Umschreibung der anderen Klassen die gleichen Voraussetzungen einer Umschreibung aus Drittstaaten zu erfüllen.
Drittstaaten
Für alle anderen Staaten, die nicht unter den vorgenannten EU-/EWR-Staaten oder
Anlage 11-Staaten fallen bzw. dort nicht aufgeführt sind, ist in jedem Fall die
theoretische und praktische Führerscheinprüfung abzulegen.
Welche Unterlagen sind mitzubringen
- ausländischer Führerschein
- gültiger Personalausweis oder Reisepass oder elektronischer Aufenthaltstitel
- 1 „biometrisches“ Lichtbild (35 x 45 mm)
- Antragsformular (bei der Fahrerlaubnisbehörde oder zum Download)
- Zusätzlich bei Drittstaaten und Anlage 11 Staaten: Amtlich anerkannte
Übersetzung des ausl. Führerscheines
Welche Kosten entstehen
- Umschreibung einer EU-Fahrerlaubnis: 32,40 €
- Umschreibung einer Anlage 11-Staaten- Fahrerlaubnis: 32,40 €
- Umschreibung einer Drittstaaten-Fahrerlaubnis: 40,00 €
Merkblätter
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
Formular