Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb des Landkreises

Welche Unterlagen sind mitzubringen

  • Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebestätigung / bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Bescheinigung über Hauptuntersuchung, bei LKW oder KOM zusätzl. SP-Nachweis/Prüfbuch
  • Versicherungsbestätigung
  • SEPA-Mandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • ggf. Vollmacht für Beauftragten

Welche Kosten entstehen

bei zugelassenem Fahrzeug, wenn das bisherige Kennzeichen beibehalten wird:

  • EUR 27,40
  • EUR 36,10 (wenn noch keine neuen Fahrzeugpapiere ausgestellt worden sind)

bei abgemeldetem Fahrzeug, bzw. wenn ein neues Kennzeichen zugeteilt wird:

  • EUR 30,30
  • EUR 39,00 (wenn noch keine neuen Fahrzeugpapiere ausgestellt worden sind)
  • zusätzlich: EUR 15,30 wenn die technischen Daten nicht abrufbar sind (ohne Typ-Schlüsselnummer z. B. bei Importfahrzeugen)
  • ein Wunschkennzeichen kostet zusätzlich EUR 10,20

Meldung vom: 19.09.2023