Welche Unterlagen sind mitzubringen
- Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebestätigung / bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Bescheinigung über Hauptuntersuchung, bei LKW oder KOM zusätzl. SP-Nachweis/Prüfbuch
- Versicherungsbestätigung
- SEPA-Mandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- ggf. Vollmacht für Beauftragten
Welche Kosten entstehen
bei zugelassenem Fahrzeug, wenn das bisherige Kennzeichen beibehalten wird:
- EUR 27,40
- EUR 36,10 (wenn noch keine neuen Fahrzeugpapiere ausgestellt worden sind)
bei abgemeldetem Fahrzeug, bzw. wenn ein neues Kennzeichen zugeteilt wird:
- EUR 30,30
- EUR 39,00 (wenn noch keine neuen Fahrzeugpapiere ausgestellt worden sind)
- zusätzlich: EUR 15,30 wenn die technischen Daten nicht abrufbar sind (ohne Typ-Schlüsselnummer z. B. bei Importfahrzeugen)
- ein Wunschkennzeichen kostet zusätzlich EUR 10,20