Umschreibung eines Fahrzeuges wegen Zuzug aus einem anderen Landkreis (ohne Halterwechsel)

Welche Unterlagen sind mitzubringen

Bei Zuteilung eines Kennzeichens des Landkreises Regen:

  • Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebestätigung / bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • bisherige Kennzeichenschilder (wenn Fahrzeug noch zugelassen)
  • Bescheinigung über Hauptuntersuchung; bei LKW oder KOM zusätzl. SP-Nachweis/Prüfbuch
  • Versicherungsbestätigung (früher: Doppelkarte)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
  • ggf. Vollmacht für Beauftragten

Ab 01.01.2015 besteht die Möglichkeit das bisherige Kennzeichen bei Umzug beizubehalten.
Auch in diesem Fall besteht die Verpflichtung, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zur Berichtigung vorzulegen.

Folgende Unterlagen sind bei Beibehalt des bisherigen Kennzeichens erforderlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Bescheinigung über die Hauptuntersuchung; bei LKW oder KOM zusätzlich SP-Nachweis/Prüfbuch
  • Versicherungsbestätigung
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
  • ggf. Vollmacht für Beauftragten

Welche Kosten entstehen

  • EUR 30,30 (Bei Kennzeichenwechsel)
  • EUR 38,60 (wenn noch keine neuen Fahrzeugpapiere ausgestellt worden sind – in diesem Fall ist auch der Fahrzeugbrief vorzulegen)
  • EUR 26,80 (Bei Beibehalt des bisherigen Kennzeichens)
  • zusätzlich:  EUR 15,30 wenn die technischen Daten nicht abrufbar sind (ohne Typ-Schlüsselnummer z. B. bei Importfahrzeugen)
  • Ein Wunschkennzeichen kostet zusätzlich EUR 10,20

 

Meldung vom: 19.09.2023