Welche Unterlagen sind mitzubringen
Bei Zuteilung eines Kennzeichens des Landkreises Regen:
- Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebestätigung / bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- bisherige Kennzeichenschilder (wenn Fahrzeug noch zugelassen)
- Bescheinigung über Hauptuntersuchung; bei LKW oder KOM zusätzl. SP-Nachweis/Prüfbuch
- Versicherungsbestätigung (früher: Doppelkarte)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
- ggf. Vollmacht für Beauftragten
Ab 01.01.2015 besteht die Möglichkeit das bisherige Kennzeichen bei Umzug beizubehalten.
Auch in diesem Fall besteht die Verpflichtung, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zur Berichtigung vorzulegen.
Folgende Unterlagen sind bei Beibehalt des bisherigen Kennzeichens erforderlich: –
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Bescheinigung über die Hauptuntersuchung; bei LKW oder KOM zusätzlich SP-Nachweis/Prüfbuch
- Versicherungsbestätigung
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
- ggf. Vollmacht für Beauftragten
Welche Kosten entstehen
- EUR 30,30 (Bei Kennzeichenwechsel)
- EUR 38,60 (wenn noch keine neuen Fahrzeugpapiere ausgestellt worden sind – in diesem Fall ist auch der Fahrzeugbrief vorzulegen)
- EUR 26,80 (Bei Beibehalt des bisherigen Kennzeichens)
- zusätzlich: EUR 15,30 wenn die technischen Daten nicht abrufbar sind (ohne Typ-Schlüsselnummer z. B. bei Importfahrzeugen)
- Ein Wunschkennzeichen kostet zusätzlich EUR 10,20