Umtausch EU-Führerschein

Ferienzeit, Reisezeit oder geschäftlich mit dem Auto ins Ausland? Alle Papiere dabei, auch den alten Führerschein? Das kann teuer werden. Gerät man in eine Verkehrskontrolle und zeigt dann stolz seinen alten „Lappen“ vor, kann es gut sein, dass die Urlaubskasse empfindlich dezimiert wird. Zwar sind die alten Führerscheine in der EU gültig, jedoch kann es dennoch im Ausland zu Problemen kommen.

Zudem sind Führerschein aufgrund EU-Vorgaben grundsätzlich zu befristen. Die Fahrerlaubnis-Verordnung wurde daher entsprechend geändert. Alte unbefristete Führerscheine verlieren Ihre Gültigkeit und müssen innerhalb bestimmter Fristen umgetauscht werden.

Der Umtausch erfolgt gestaffelt, bei alten Papierführerscheinen nach Geburtsjahrgängen und bei Kartenführerscheinen mit Ausstellungsjahr ab 1999 bis 18.01.2013, nach dem Ausstellungsjahr. Hier eine tabellarische Übersicht, bis wann Ihr Führerschein umzutauschen ist:

Bei Papierführerscheinen
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
vor 1953 19.01.2033
1953-1958 19.01.2022
1959-1964 19.01.2023
1965-1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

 

Bei Kartenführerscheinen ausgestellt von 1999 – 18.01.2013
Ausstellungsjahr des Führerscheins Tag bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999-2001 19.01.2026
2002-2004 19.01.2027
2005-2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012-18.01.2013 19.01.2033

Fahrerlaubnisinhaber deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheines.

Ein einziger Besuch bei der Fahrerlaubnisbehörde, mit den vollständigen Unterlagen genügt, und der Führerschein wird Ihnen dann direkt nach Hause geschickt.

Da der Führerschein von der Bundesdruckerei jedoch erst angefertigt werden muss, ist mit einer Lieferzeit von ca. 2 Wochen zu rechnen.

Welche Unterlagen sind mitzubringen

  • 1 „biometrisches“ Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Bisheriger Führerschein im Original
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Ausgefüllter Antrag (bei der Fahrerlaubnisbehörde oder unten zum Download)
  • Unterschrift auf dem Vordruck zur Herstellung eines Kartenführerscheines (bei der Fahrerlaubnisbehörde oder unten zum Download)
  • Falls Sie mit Ihrer alten Klasse 3 landwirtschaftliche Fahrzeuge der Klasse T führen wollen, ist hierzu eine Bestätigung über die Mithilfe in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb erforderlich. Näheres erfahren Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde.

Mit den Antragsunterlagen können Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde vorsprechen, um die notwendige Unterschrift zu leisten und ggf. den Übergangsstempel in Ihren alten Führerschein eintragen zu lassen (Terminvereinbarung erforderlich!).

Alternativ können Sie den vollständigen Antrag an die Fahrerlaubnisbehörde senden oder die Online-Antragstellung nutzen (siehe unten).

Bitte beachten: Dem Antrag ist immer der Original-Führerschein beizufügen!

Welche Kosten entstehen

  • EUR 30,00 (incl. Direktversand)

Formulare

Online-Antrag

Meldung vom: 14.03.2024