Umwelt-Superfahrkarte spart bis zu 50 Prozent

Unser Bild zeigt die Ausschussmitglieder bei der Besichtigung des Wolfertsrieder Baches. Foto: Langer/Landkreis Regen

Dank Besatzprogramm findet die Flussperlmuschel am Wolfertsrieder Bach eine neue Heimat

   Unser Bild zeigt die Ausschussmitglieder bei der Besichtigung des Wolfertsrieder Baches. Foto: Langer/Landkreis Regen

Unser Bild zeigt die Ausschussmitglieder bei der Besichtigung des Wolfertsrieder Baches. Foto: Langer/Landkreis Regen

Achslach. Vor der eigentlichen Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Umwelt- und Tourismusfragen, kurz WUT-Ausschuss, informierten sich die Ausschussmitglieder über das Flussperlmuschelprojekt und die Renaturierung am Wolfertsrieder Bach. Dort erfuhren sie, dass die Baumaßnahmen sehr weit fortgeschritten sind. Der Bach mäandert wieder durch das Tal und durch gezielten Besatz soll dort die Flussperlmuschel wieder eine Heimat finden. Alle Teilnehmer waren sich einig, dass das hochgeförderte Projekt ein Vorzeigeprojekt in Sachen Naturschutz ist.

In der eigentlichen WUT-Sitzung befassten sich die Räte zunächst mit dem Ausbau der REG 9 zwischen Kaltenbrunn und Abtschlag. Nach ersten Schätzungen werden hier Kosten von rund 460.000 Euro erwartet. Diese sollen in den kommenden Haushalt eingeplant werden. Einstimmig wurde die Planung genehmigt und das Förderverfahren eingeleitet. Danach informierte der Kreisgartenfachberater Klaus Eder über die Ausweisung von Blühflächen auf Grundstücken des Landkreises. Eder berichtete davon, dass der Landkreis bereits seit Jahren Blühflächen eingerichtet hat und sich weiter um entsprechende Flächen bemüht. Auch mit dem Straßenbauamt habe man vereinbart, dass an vielen Stellen später im Jahr gemäht wird. Einstimmig stimmten die Räte danach einem Antrag des Naturparks Bayerischer Wald zu. Für das geplante Projekt „Blühender Naturpark“ stellt der Landkreis in den Jahren 2020 bis 2025 jeweils 5000 Euro als Landkreisbeteiligung bereit.

Jana Graßl aus dem Sachgebiet ÖPNV berichtete über anstehende Liniengenehmigungen. Diese sollen demnach bis zum 31. August 2023 begrenzt genehmigt werden, da man spätestens ab dem 1. September 2023 die Maßnahmen aus dem ÖPNV-Gutachten umsetzen möchte. Der Ausschuss stimmte dem einstimmig zu. Ebenso beschlossen die Ausschussmitglieder, dass die RBO die Linien 6085, 6192 und 6198 als Linienbündel 5 ab dem 21. Dezember 2020 bis zum 31. August 2023 betreiben soll. Da es sich primär um touristische Verkehre handelt, ist aber eine Voraussetzung eine entsprechende Beteiligung der betroffenen Kommunen, so das Votum des Gremiums.

Zu guter Letzt beschlossen die Räte noch die Umwelt-Superfahrkarte für Jedermann. Demnach können Privatpersonen einen Preisvorteil von 50 Prozent beim Kauf einer Jahresbusfahrkarte erhalten. Auch die Umweltjahreskarte für Schüler, Studenten und Auszubildende wurde einstimmig verlängert.

Meldung vom: 02.08.2019