Urlaubsgäste dürfen anreisen

Anreise ist nach wie vor möglich – Bei Heimreise: Regelungen im Herkunftsland beachten

Regen. Urlaubsgäste dürfen anreisen, darauf weist der Landkreis Regen in einer Pressemitteilung hin. Es gibt für die Beherbergungsbetriebe die neue Einschränkung, dass pro Zimmer oder Wohneinheit ausschließlich Angehörige eines Hausstandes, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwister sowie Angehörige eines weiteren Hausstands oder Gruppen von nur noch bis zu fünf Personen untergebracht werden dürfen.

Die Beherbergungsbetriebe müssen aber nach wie vor das bestehende Beherbergungsverbot für Gäste aus innerdeutschen Risikoregionen berücksichtigen. Hierbei genügt nicht nur die Versicherung des Gastes, dass er aus keinem Risikogebiet stamme, sondern die Betriebe müssen hier auch in Eigenverantwortung anhand der angegebenen Adresse nachprüfen, ob diese sich in einem Risikogebiet befindet. Maßgeblich für die Erklärung zum innerdeutschen Risikogebiet ist ausschließlich die Bekanntmachung im Bayerischen Ministerialblatt. Unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/massnahmen/#risikogebiete_inland sind die inner­deutschen Risikogebiete aufgelistet.

Gemäß § 14 Abs. 2 der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dürfen Urlauber aus innerdeutschen Risikogebieten nur mit negativen Coronatest anreisen. Mögliche Einschränkungen für die Rückreise richten sich nach dem Recht des jeweiligen Heimatortes. Grundsätzlich wird hier den Urlaubsgästen die Nachfrage beim Gesundheitsamt in der Heimatkommune empfohlen.

Meldung vom: 12.10.2020