Veräußerung eines Fahrzeuges / Veräußerungsanzeige

Wird ein Fahrzeug veräußert ist dies der Zulassungsbehörde schriftlich anzuzeigen (§ 15 Abs. 5 FZV).
Diese Anzeige muss enthalten:

  • Amtl. Kennzeichen
  • Name und Anschrift des Verkäufers
  • Name und (vollständige!) Anschrift des Erwerbers
  • Übergabetag
  • Übergebene Dokumente (Zulassungsbescheinigung Teil II u. Teil I bzw. Fahrzeugbrief/-schein, Kennzeichen, Bestätigungen)
  • Unterschrift des Veräußerers und des Erwerbers

Ggf. kann auch der Kaufvertrag vorgelegt werden.

Veräußerungsanzeigen sind in der Regel in Kaufvertragsvordrucken enthalten, die im Schreibwarenhandel, bei Automobilclubs oder im Internet erhältlich sind.

Die Vorlage der Veräußerungsanzeige ist insbesondere bei noch zugelassenen Fahrzeugen wichtig, da die Zulassungsbehörde den Erwerber dann zur Umschreibung bzw. Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges auffordern kann (Haftbar ist ansonsten immer der letzteingetragene Halter).

Empfehlenswert ist aber grundsätzlich die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges vor der Veräußerung.

Wichtig: Prüfen Sie die Angaben des Käufers anhand seiner Ausweispapiere!

Meldung vom: 18.01.2024