Vereinspauschale möglichst rasch beantragen

Anträge können nur noch bis Montag, 1. März, beim Landratsamt Regen gestellt werden

Regen. Für Sport- und Schützenvereine ist der 1. März 2021 wieder ein ganz wichtiges Datum. Bis zu diesem Termin müssen die Anträge auf Vereinspauschale für staatliche Förderung und Landkreisförderung für das Jahr 2021 beim Landratsamt Regen eingegangen sein.

Antragsformulare, Richtlinien und eine Hilfestellung zum Antrag gibt es auf der Internetseite unter www.landkreis-regen.de/sportfoerderung/

Die Anträge müssen vollständig und mit allen Unterlagen bis zum 1. März beim Landratsamt Regen vorliegen. Den Anträgen müssen die Übungsleiterausweise im Original beiliegen, sowie eine Kopie der Mitgliederbestandsmeldung an den BLSV zum 1. Januar 2021 und der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamtes. Ausnahmen bei den Ausweisen im Original gibt es bei den digitalen Lizenzen. Sollte ein Übungsleiter nur noch über eine digitale Lizenz verfügen, so ist zwingend das Formblatt „Erklärung Lizenzinhaber bei digitaler Lizenz“ erforderlich. Aufgrund der Coronapandemie können im Jahr 2020 abgelaufene Ausweise, welche durch eine Fortbildung nicht verlängert werden konnten, in die Förderung 2021 mit einbezogen werden. Wichtig:  Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, können später eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden!

Weitere Informationen hierzu gibt es telefonsich bei Doris Werner am Landratsamt Regen bei Doris Werner unter der Rufnummer 09921601-222.

Meldung vom: 24.02.2021