Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Für die die Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung I wird eine Verlusterklärung des Fahrzeughalters benötigt. Welche Unterlagen sind mitzubringen
Welche Kosten entstehen
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Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II /des Fahrzeugbriefes ist eine eidesstattliche Versicherung durch den Fahrzeugeigentümer abzulegen. Diese kann direkt im Landratsamt oder bei einem Notar abgelegt werden. Der Personalausweis bzw. Reisepaß ist hierfür vorzulegen.
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Verlust von Kennzeichenschildern
Wird ein Kennzeichenschild oder beide Kennzeichenschilder verloren oder gestohlen ist dem Fahrzeug ein neue Erkennungsnummer zuzuteilen. Die bisherige Nummer wird, um Mißbrauch vorzubeugen, für 10 Jahre gesperrt und zur Fahndung ausgeschrieben. Welche Unterlagen sind mitzubringen
Welche Kosten entstehen
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