Verlust von Fahrzeugpapieren/Kennzeichenschildern

 

Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Für die die Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung I wird eine Verlusterklärung des Fahrzeughalters benötigt.

Welche Unterlagen sind mitzubringen

  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Bescheinigung über Hauptuntersuchung
  • Verlusterklärung (Vordruck in Zulassungsbehörde erhältlich oder formlos)
  • Bei Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I/des Fahrzeugscheines: polizeiliche Anzeige

Welche Kosten entstehen

  • EUR 11,20 Ausstellung Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I

 

Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II /des Fahrzeugbriefes ist eine eidesstattliche Versicherung durch den Fahrzeugeigentümer abzulegen. Diese kann direkt im Landratsamt oder bei einem Notar abgelegt werden. Der Personalausweis bzw. Reisepaß ist hierfür vorzulegen.
Der Fahrzeugbrief wird über das Kraftfahrt-Bundesamt amtlich aufgeboten. Erst nach Abschluß des Aufbietungsverfahrens darf die Ersatz-Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) ausgehändigt werden (ca. 15 Tage).
Eine Zulassung oder Umschreibung auf einen anderen Halter kann erst nach erfolgter Aufbietung erfolgen.

Welche Kosten entstehen

  • EUR 13,80 Aufbietung des verlorenen Fahrzeugbriefes
  • EUR 14,40 Ausstellung eines Ersatz-Fahrzeugbriefes
  • EUR 30,70 Abnahme einer Eidesstattlichen Versicherung

 

Verlust von Kennzeichenschildern

Wird ein Kennzeichenschild oder beide Kennzeichenschilder verloren oder gestohlen ist dem Fahrzeug ein neue Erkennungsnummer zuzuteilen. Die bisherige Nummer wird, um Mißbrauch vorzubeugen, für 10 Jahre gesperrt und zur Fahndung ausgeschrieben.

Welche Unterlagen sind mitzubringen

  • Personalausweis bzw. Reisepaß
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Verlusterklärung (Vordruck in Zulassungsbehörde erhältlich oder formlos) oder Anzeige der Polizeiinspektion

Welche Kosten entstehen

  • EUR 27,40 Umkennzeichnung (wenn bereits neue Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden)
  • EUR 35,60 Umkennzeichnung und Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere
  • zusätzlich: EUR 10,20 falls Wunschkennzeichen für neues Kennzeichen gewünscht wird

Meldung vom: 01.12.2023