Verordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs (Befahren und Betreten) am Schwarzen Regen

Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Flussabschnitten des „Schwarzen Regens“ eine Verordnung zum Befahren gilt! Beim Bootfahren und Betreten ist dies zu beachten.

Auszug aus der Verordnung:

  • gilt nur für die Strecke Raithsäge (Parkplatz), ab Fluss-km 152,5 bis Schnitzmühle (Einmündung der Altnach), bei Fluss-km 123
  • das Befahren ist nur von 10.00 – 18.00 Uhr gestattet
  • Pegelstand mind. 62 cm (von 15. April bis 15. Juni), 58 cm für die übrige Zeit
  • unsere Ausnahmeregelung für Entleiher bezieht sich nur auf die zulässige maximale Personenzahl pro Boot, nicht auf alle anderen Beschränkungen!

Den notwendigen Wasserstand können Sie telefonisch (0180/4370037296) und online abrufen: Hochwassernachrichtendienst Bayern

Bitte beachten Sie bei der telefonischen Abfrage, dass in Gumpenried oftmals kein Netzzugang vorhanden ist!

Amtsblatt 08/2011 – Verordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs (Befahren und Betreten) am Schwarzen Regen

Meldung vom: 29.05.2017