Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Flussabschnitten des „Schwarzen Regens“ eine Verordnung zum Befahren gilt! Beim Bootfahren und Betreten ist dies zu beachten.
Auszug aus der Verordnung:
- gilt nur für die Strecke Raithsäge (Parkplatz), ab Fluss-km 152,5 bis Schnitzmühle (Einmündung der Altnach), bei Fluss-km 123
- das Befahren ist nur von 10.00 – 18.00 Uhr gestattet
- Pegelstand mind. 62 cm (von 15. April bis 15. Juni), 58 cm für die übrige Zeit
- unsere Ausnahmeregelung für Entleiher bezieht sich nur auf die zulässige maximale Personenzahl pro Boot, nicht auf alle anderen Beschränkungen!
Den notwendigen Wasserstand können Sie telefonisch (0180/4370037296) und online abrufen: Hochwassernachrichtendienst Bayern
Bitte beachten Sie bei der telefonischen Abfrage, dass in Gumpenried oftmals kein Netzzugang vorhanden ist!
Amtsblatt 08/2011 – Verordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs (Befahren und Betreten) am Schwarzen Regen