Verwaltungsorganisation und Geschäftsgang der Gemeinden, kommunales Dienstrecht

Aufgaben / Dienstleistungen

Zur allgemeinen Aufsicht gehört auch die Beratung der Kommunen in allen Angelegenheiten des Beamten-, Laufbahn-, Besoldungs-, Arbeits- und Tarifrechts. Ebenso sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Ernennung von kommunalen Wahlbeamten zu prüfen.

Meldung vom: 20.07.2015