Allgemeinverfügung – auch Kleinhaltungen betroffen – Fütterungsverbot für Enten und Gänse
Regen. Der Erreger der Vogelgrippe oder genauer der hochpathogenen Influenza (HPAI) Subtyp H5 breitet sich seit Ende Oktober in Deutschland und ganz Europa aus. Nach einigen Nachweisen bei Wildvögeln in Bayern und dem aktuellen Befall einer Kleinsthaltung von Hühnern im Landkreis Bayreuth wurden nun in Bayern über Allgemeinverfügungen der Landkreise Biosicherheitsmaßnahmen auch für kleine Hobbyhaltungen unter 100 Tieren verpflichtend eingeführt. Auch der Landkreis Regen hat mit einer Allgemeinverfügung reagiert.
Der zuständige Veterinäramtsleiter Dr. Wechsler appelliert an alle Geflügelhalter im Landkreis Regen: „Beachten Sie die Schutzvorschriften, sichern Sie Ihre Haltung insbesondere gegen unbefugten Zutritt, verwenden sie unter anderem eigene Schutzkleidung inklusive Schuhe für die Versorgung Ihrer Tiere und verhalten sie sich so, dass das Risiko eines Eintrags des Erregers in Ihren Bestand minimiert wird. Im Seuchenfall gibt es zu einer Keulung auch von Kleinstbeständen leider keine Alternative.“ Eine Aufstallungsverpflichtung für den Landkreis wurde noch nicht erlassen, doch laut Dr. Wechsler ist es auch jetzt für alle Halter sinnvoll, den möglichen Kontakt ihrer Tiere zu Wildgeflügel zu verhindern.
Neben den angesprochenen Hygienemaßnahmen umfasst die Allgemeinverfügung auch ein für die Allgemeinheit geltendes Verbot der Fütterung von verschiedenen Arten empfänglicher Vögel. Eine praktische Bedeutung hat dies im Landkreis Regen insbesondere bei Wassergeflügel wie Gänsen und Enten. Dr. Wechsler ist es in diesem Zusammenhang wichtig, zu betonen, dass die private Fütterung von Singvögeln nicht verboten ist. „Das aktuelle Seuchengeschehen bei Wildvögeln umfasst insbesondere Wasservögel wie Gänse und Enten und daneben Greife, Möwen- und Eulenvögel. Auch wenn der Erreger im Einzelfall auch Singvogelarten infizieren kann, stehen diese nicht im Vordergrund des aktuellen Geschehens,“ erklärt er.
Abschließend appelliert der Amtstierarzt an die gesamte Bevölkerung, auffälliges Verhalten und Totfunde bei Wildvögeln umgehend dem Veterinäramt zur weiteren Abklärung mitzuteilen. Der aktuell kursierende Virussubtyp H5 stellt nach bisheriger Kenntnis keine Gefahr für den Menschen dar, ein direkter Kontakt mit totem Wildgeflügel sollte jedoch immer unterbleiben.
Informationen zum Wortlaut der Allgemeinverfügung und zur Umsetzung in Kleingeflügelhaltungen finden Tierhalter über die Internetseite des Landratsamtes. Auf der Seite www.landkreis-regen.de werden sie informiert. Für Rückfragen steht das Veterinäramt im Landratsamt Regen den Geflügelhaltern und der Bevölkerung zur Verfügung, Telefon 09921/6010.