Vollzug der Seilbahngesetze

Im Landkreis Regen werden 35 Seilbahnen ( Kinderlifte, Schlepplifte, Sesselbahnen und eine Gondelbahn), sowie 7 Bandförderanlagen, sog. „Zauberteppiche“ betrieben.
Die Aufsicht dieser Anlagen wird durch zwei Behörden durchgeführt. Die Regierung von Oberbayern nimmt die Aufgaben der technischen Seilbahnaufsicht wahr, während das Landratsamt Regen als verwaltungsrechtliche Aufsichtsbehörde tätig wird.

Meldung vom: 06.02.2024