Cannabis-Legalisierung und die Auswirkungen auf den Führerschein
Regen. Mit dem Cannabisgesetz wird der Anbau und Besitz von Cannabis teilweise legalisiert. Auch wenn Cannabis nun straffrei konsumiert werden kann, kann die Einnahme und die (auch spätere) Teilnahme am Straßenverkehr Auswirkungen auf den Führerschein haben, darauf haben nun die Verantwortlichen der Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt Regen hingewiesen.
Auf keinen Fall darf man direkt nach dem Konsum oder gar während des Konsums Autofahren und am Straßenverkehr als Fahrzeuglenker teilnehmen. Denn auch künftig führt eine Fahrt unter Cannabiseinfluss zu einem Bußgeld von mindestens 500 Euro und einem Fahrverbot durch die Bußgeldstelle. Der Grenzwert liegt hier wie bisher noch bei 1 ng/ml des Cannabiswirkstoffes Tetrahydrocannabinol (THC). „Dieser Grenzwert könnte in der Zukunft zwar ansteigen, so empfiehlt dies eine Expertenkommission, noch gelten aber die bisherigen Grenzwerte“, sagt die Pressesprecherin der Behörde.
Betroffene müssten zudem auch weiterhin mit einer Überprüfung ihrer Fahreignung durch die Führerscheinstelle rechnen. Hierfür müssen sie sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zur Klärung des künftigen Trennungsvermögens unterziehen, wofür mit Kosten von mehr als 1000 Euro zu rechnen ist. „Führt das Gutachten zu einem negativen Ergebnis, wird der Führerschein entzogen“, so die Warnung der Behördensprecherin.
Ihr Rat: „Wer also Cannabis probieren möchte, sollte sich unbedingt vorher darüber informieren, wie lange es dauert, bis sich der aktive Wirkstoff THC im Blut abbaut. Entsprechend sollte ein ausreichend langer Zeitraum nach dem Konsum eingeplant werden, bevor man sich wieder ans Steuer setzt.“ Man dürfe hierbei nicht vergessen, dass eine Fahrt unter der Wirkung eines Rauschmittels grundsätzlich eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellt, sei es nun unter dem Einfluss von Alkohol oder Cannabis. Insbesondere das Unfallrisiko steigt erheblich.
Der regelmäßige, also nahezu tägliche Konsum von Cannabis oder eine Cannabis-Abhängigkeit führe im Übrigen zum sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis. Auf eine Verkehrsteilnahme komme es in diesen Fällen nicht an.