Wahlgeheimnis gewahrt: Wahl in Zwiesel gültig

Sie nahmen bei der Pressekonferenz Stellung, v.li. Hildegard Feldigel (Kommunalaufsicht am Landratsamt Regen), Alexander Kraus (Jurist und Abteilungsleiter), Landrätin Rita Röhrl und Hauptamtsleiter Günther Weinberger. Foto: Langer/Landkreis Regen

Prüfung durch die Rechtsaufsicht zeigte, dass das Wahlgeheimnis gewahrt wurde

Sie nahmen bei der Pressekonferenz Stellung, v.li. Hildegard Feldigel (Kommunalaufsicht am Landratsamt Regen), Alexander Kraus (Jurist und Abteilungsleiter), Landrätin Rita Röhrl und Hauptamtsleiter Günther Weinberger. Foto: Langer/Landkreis Regen

Sie nahmen bei der Pressekonferenz Stellung, v.li. Hildegard Feldigel (Kommunalaufsicht am Landratsamt Regen), Alexander Kraus (Jurist und Abteilungsleiter), Landrätin Rita Röhrl und Hauptamtsleiter Günther Weinberger. Foto: Langer/Landkreis Regen

Regen/Zwiesel. „Die Stadtratswahl in Zwiesel muss nicht, auch nicht in Teilen wiederholt werden“, sagt Landrätin Rita Röhrl und verweist dabei auf die Erkenntnisse der Überprüfung durch die Kommunalaufsicht am Landratsamt Regen. Während man im Mai noch davon ausgehen musste, dass zumindest die Briefwahl wiederholt werden muss, konnte im Zuge der weiteren Sachverhaltsaufklärung ein Weg zum Erhalt des bisherigen Wahlergebnisses gefunden werden.

„Es hat zwar Verstöße gegen die Wahlordnung gegeben, die wir nicht von vorn herein außer Acht lassen konnten“, erklärt die Landrätin, doch diese Verstöße haben letztendlich nicht zu einer Ergebnisverfälschung geführt. Die Prüfung ergab, dass die geheime Wahl gegeben war und dass der Wählerwille befolgt wurde. Diese Erkenntnis gewannen die Mitarbeiter der Rechtsaufsicht, insbesondere durch die getrennte Befragung aller Briefwahlvorsteher. Die Befragung zeigte auch, dass die Wahlvorstände im Vorfeld der Wahl nicht in vollem Umfang über die Rechtsänderungen informiert wurden. Jeder dieser Briefwahlvorsteher gab bei seiner Einvernahme bei der Wahlprüfungsbehörde zur Niederschrift, dass das Wahlgeheimnis trotz fehlerhafter zugelassener Wahlbriefe im Ergebnis gewahrt worden sei. Durch die übereinstimmenden Erklärungen kann davon ausgegangen werden, dass bei denjenigen Wahlbriefen, bei denen der Stimmzettel der Kreistagswahl außerhalb des Stimmzettelumschlages lag, der verschlossene Umschlag (mit dem mutmaßlichen Inhalt eines Stadtratsstimmzettels) unmittelbar in die entsprechende Urne der Stadtratswahl eingelegt wurde. Dabei wurden die unverpackten Kreistagsstimmzettel nicht entfaltet, sondern zusammen mit dem Wahlschein wieder in den Wahlbrief gesteckt und für die Kreistagswahl durch Beschluss zurückgewiesen. Die Zulassung der Stadtratsstimmzettel sei zwar falsch gewesen, führe aber nicht dazu, dass die Wahl wiederholt werden müsse. „Die Wahl blieb geheim und dem Wählerwillen wurde so Rechnung getragen“, stellt Röhrl fest und der Wählerwille sei das höchste Gut bei einer Wahl.

Ein weiterer Punkt war, dass der einzige relevant betroffene Bewerber, trotz Niederlage beim Losentscheid, erklärt hat, dass er die Wahl so akzeptiere.

Meldung vom: 14.07.2020