Wann braucht man ein (neues) erweitertes Führungszeugnis?

In den Empfehlungen des Landesjugendamtes soll das Zeugnis im Regelfall von allen Ehrenamtlichen verlangt werden. Bestehen vertrauensbildende und kontaktintensive Situationen, die ausgenutzt oder missbraucht werden können, erhöht sich das Gefährdungspotenzial für Übergriffe gegenüber Kindern und Jugendlichen. Aus diesem Grunde sollte in jedem Falle Einsicht in das Zeugnis genommen werden. Im Zweifelsfalle sollten sich die Verantwortlichen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen lassen.

Ein erweitertes Führungszeugnis gilt als aktuelle, wenn es innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung dem Verein/Verband zur Einsichtnahme vorgelegt wird.

Das erweiterte Führungszeugnis muss regelmäßig überprüft werden, egal ob es sich um ehrenamtliche, nebenamtliche oder hauptamtliche Tätige in der Jugendarbeit handelt. Der Gesetzgeber gibt vor, spätestens nach 5 Jahren die Einsichtnahme erneut durchzuführen.
Für das Kreisjugendamt sind unter dem Qualitätsaspekt diese 5 Jahre allerdings ein langer Zeitraum, in dem viel passieren kann. Wir empfehlen deshalb, die Prüfung bereits nach 3 Jahren wieder durchzuführen. Unabhängig davon besteht für jeden Verein/Verband jederzeit die Möglichkeit, die Ehrenamtlichen stichprobenmäßig zu prüfen. Dies erhöht die Sicherheit für Kinder und Jugendliche, dass die tätigen Personen für die Jugendarbeit geeignet sind.

Meldung vom: 12.04.2024